»Niemand war
zu Recht in einem
Konzentrationslager.«
The Disavowed
Auch über 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es Leerstellen in der Erinnerungskultur Deutschlands und Österreichs. Das Leid zehntausender Frauen, Männer und Jugendlicher, die als »Gemeinschaftsfremde«, »Asoziale« oder »Berufsverbrecher« bezeichnet wurden, rückt erst allmählich ins öffentliche Bewusstsein. Sie wurden in Konzentrationslager gesperrt, in Heimen und psychiatrischen Anstalten festgehalten, viele von ihnen zwangssterilisiert. Erst 2020 erkannte der Deutsche Bundestag sie als Opfer des Nationalsozialismus an.
Weshalb wurden Menschen überhaupt als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt? Wer waren diese Menschen? Wer war an ihrer Verfolgung beteiligt? Warum verweigerten Staat und Gesellschaft ihnen so lange die Anerkennung als Opfer? Diese und weitere Fragen greift die Wanderausstellung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg auf, die 2024 eröffnet wird.
Diese Webseite begleitet im Vorfeld als Werkstatt diesen Prozess – bereits jetzt.
Aktuelles aus unserer Arbeit
In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.
Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.
Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
Abkürzung für Konzentrationslager
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
»Sittendirne« gilt lange als synonyme Bezeichnung für Frauen, die polizeilich registriert der Prostitution nachgehen. Die Nationalsozialisten verschärfen die Regulierung und Kontrolle der Frauen. Dazu setzen sie die »Sittenpolizei« ein. Halten sich Prostituierte nicht an die Auflagen dieser Polizeiabteilung, drohen ihnen Strafen – bis hin zur Einweisung in Konzentrationslager.
(grüner Winkel, schwarzer Winkel)
In den Konzentrationslagern beraubt die SS die Häftlinge ihrer Namen und vergibt Nummern. Neben der Nummer müssen die Häftlinge unterschiedlich farbige Winkel an ihrer Kleidung tragen. Die Winkel verweisen auf den Grund der Haft. Die SS schafft damit auch eine Hierarchie der Gefangenen. Die Farbe des Winkels hat Einfluss auf die Behandlung im Lager. Personen, die den schwarzen Winkel tragen, gelten als »asozial«, Menschen mit dem grünen Winkel als »Berufsverbrecher«.
»Schlurfs« nennen sich Arbeiterjugendliche in Wien, die zur Zeit der NS-Herrschaft ihren eigenen Mode- Stil entwickeln und zu Jazzmusik tanzen. Das Wort »Schlurf« steht im österreichischen Sprachgebrauch für Müßiggang. Ähnlich wie die Hamburger »Swings«, die Pariser »Zazous«, die Prager »Potápki« leben »Schlurfs« in ihrer eigenen jugendlichen Subkultur, die im entschiedenen Gegensatz zu den militärisch getrimmten NS-Jugendorganisationen steht. Sie werden von den Nationalsozialisten verfolgt.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Unter Fürsorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Fürsorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.
In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.
In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
Für Menschen ohne Arbeit und Geld bleibt lange Zeit nur, in ein Armenhaus zu gehen. Sie werden dort vom Staat oder der Kommune kurzzeitig unterstützt. Besonders ältere und arbeitsunfähige Personen müssen im örtlichen Armenhaus um Unterkunft bitten. Diese Einrichtungen wandeln die Nationalsozialisten vielfach in Arbeitshäuser um. Für die Bewohner/-innen bedeutet dieser Schritt, dass sie trotz Alter oder Krankheit unter Kontrolle stehen und Arbeit leisten müssen.
Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.