Portraitfoto von Wilhelm Zorichta

Vom Heim ins K­Z

Vom Heim ins KZ

Wilhelm Zorichta

Wilhelm Zorichtas Eltern sind gehörlos und leben im Armenhaus. Er und seine Geschwister verbringen einen Teil ihrer Jugend in Fürsorgeheimen. Mit 19 Jahren entlässt das Heim Wilhelm Zorichta. Er geht zunächst keiner festen Tätigkeit nach, arbeitet gelegentlich auf Märkten und hat keinen festen Wohnsitz. Das genügt den Behörden, ihn als »asozialen Minderjährigen« in ein Jugend-KZ einzuweisen. Obwohl Wilhelm Zorichta in den Führungsberichten des Lagers als »ruhiger, disziplinierter Junge« und »gutmütiger Bursche« beschrieben wird, kommt er nicht frei.

Wieso wird Wilhelm Zorichta inhaftiert? Welche Auswirkungen hat die Einweisung ins Jugend-KZ für sein weiteres Leben?

Wilhelm Zorichta
1942, Wilhelm Zorichta. Aufnahme aus den Akten vom Wander­hof Herzogsägmühle
Quelle: Yad Vashem, YVA M.1.D/28 (p.218)

Jung, lebensfroh, verliebt in Swingmusik –
und eingewiesen ins Erziehungs­heim­?

»Schlurfmädel« gegen die Nazis

Franziska V.

Franziska V. tanzt gerne. Mit Freund/-innen besucht sie Tanzlokale im Vergnügungspark Wiener Prater. Sie halten sich in Kaffeehäusern auf, hören Jazzmusik oder Swing. Franziska V. gehört zu den »Schlurfs«.

Die »Schlurf«-Jugendlichen fallen durch ihre lässige amerikanische Kleidung und ihre selbstgedichteten Lieder auf. Franziska V. trägt einen kurzen Faltenrock und ein überlanges, sogenanntes amerikanisches Sakko; außerdem einen Hut in »Herrenfacon« und eine Krawatte. Die »Schlurfs« schreiben und singen Lieder, in denen sie die nationalsozialistische Gesellschaft verspotten.

Warum verfolgen die Nationalsozialisten eine Jugendliche wie Franziska V.? Wie reagiert ihre Familie auf all das?

Portrait von Fanny Vesela
Portrait von Franziska V.
Zeichnung: Michael Mallé
Passfoto von Franz Xaver Bremm

Auf sich alleine gestellt

Auf sich alleine gestellt

Franz Xaver Bremm

Franz Xaver Bremm verbringt sein gesamtes Leben auf einem Hof in der Nähe von Regensburg. Während seine Schwestern nach und nach wegziehen, wohnt er weiter bei seinen Eltern und unterstützt sie bei der landwirtschaftlichen Arbeit. Diese wiederum sorgen für ihren Sohn, der als geistig behindert gilt. Mitte der 1930er Jahre versterben die Eltern.

Mit über 50 Jahren ist Franz Xaver Bremm nun vollkommen auf sich allein gestellt. Ohne familiären Rückhalt zieht er auf der Straße umher und sucht als Knecht Arbeit in der Landwirtschaft.

Wie kann es sein, dass Franz Xaver als »Gewohnheitsbettler« von den Nationalsozialisten verfolgt wird? Wie verhält sich seine Familie?

Wanderbuch von Franz Xaver Bremm
1940, Wanderbuch von Franz Xaver Bremm.
Quelle: Personenakte Franz-Xaver Bremm, LKAN 11981 und 3174, Archiv Diakonie Herzogsägmühle

Arbeitslos, viele Kinder, Wohlfahrtsunterstützung –
und eingeliefert ins Arbeits­haus­?

Zum »Berufs­verbrecher« gemacht

Heinrich Schäfer

Heinrich Schäfer lebt mit seiner Frau und den sechs Kindern »Am Krekel«, einer Barackensiedlung für Wohnungslose im Süden der Stadt Marburg.

Mit der Wirtschaftskrise der späten 1920er Jahre wächst die Zahl derjenigen, die ihre Mieten nicht mehr zahlen können, rasant an. Immer mehr Menschen müssen in kommunalen Wohn- und Obdachlosensiedlungen untergebracht werden. Die dortigen Verhältnisse spiegeln die wirtschaftliche Not ihrer Bewohner/-innen wider: Eine Baracke reiht sich an die nächste, die Familien leben auf engstem Raum zusammen und versuchen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. So geht es auch Heinrich Schäfer und seiner Familie.

Im Februar 1934 wird der 32-Jährige Heinrich Schäfer festgenommen. Die Kriminalpolizei schreibt, Heinrich Schäfer sei ein »arbeitsscheuer Mensch«, der den Unterhalt für sich und seine Familie einzig und allein mit Diebstählen bestreite. Er sei – so die Polizei – ein »Berufsverbrecher«. 

Wieso bezeichnet die Kriminalpolizei Heinrich Schäfer als »Berufsverbrecher«? Wie reagiert Heinrich Schäfer auf diese Anschuldigungen?

Einlieferungsanzeige der Polizei Marburg
Februar 1934, Einlieferungsanzeige der Polizei Marburg: Heinrich Schäfer wird als »Berufsverbrecher« in »vorbeugende Polizeihaft« genommen.
Quelle: Arolsen Archives
Portraitfoto von Anna Sölzer

Unter Kontrolle
der Polizei

Unter Kontrolle der Polizei

Anna Sölzer

Köln zu Beginn des Zweiten Weltkriegs: Die 22-Jährige Anna Sölzer arbeitet in der rheinischen Großstadt offiziell als Prostituierte. Sie muss zu regelmäßigen Kontrollterminen des Gesundheitsamtes erscheinen. Die Auflagen, unten denen sie arbeiten kann, werden immer rigider. Als sie den Kontrollen wiederholt nicht nachkommt, ordnet die Kriminalpolizei »polizeiliche planmäßige Überwachung« an. Die Polizei führt Anna Sölzer in ihren Akten mit dem Beruf »Sittendirne« und bezeichnet sie als »Asoziale«.

Welche weiteren Auswirkungen haben die Überwachung durch Gesundheitsamt und Polizei auf Anna Sölzer? Warum gilt sie als »asozial«?

Portraitfoto von Anna Sölzer
Anna Sölzer, 1941, Erkennungsdienst der Polizei
Quelle: Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – BR 2034 Nr.1787
Aquarellbild »Detailansicht vom K.L. Dachau« von Georg Tauber

Kunst als Zeugnis

Kunst als Zeugnis

Georg Tauber

Georg Tauber ist ausgebildeter Werbezeichner – und er wird zum Zeichner der Verbrechen. Einige seiner Bilder sind erhalten, viele haben Szenen aus dem Konzentrationslager Dachau zum Thema. Er zeichnet viele Motive aus der unmittelbaren Zeit nach der Befreiung des Lagers. Die SS-Lagerverwaltung registriert Georg Tauber im März 1940 in Dachau als »asozialen« Häftling. Nachdem er den Terror des Lagers überlebt hat, wird Georg Tauber zum Chronisten der dortigen Erlebnisse. Doch die Anerkennung als NS-Verfolgter bleibt ihm verwehrt.

Wieso wird Georg Tauber als »asozial« verfolgt und ins Konzentrationslager gebracht? Und welche Rolle spielt die Bezeichnung als »Asozialer« für sein weiteres Leben?

Aquarellbild »Detailansicht vom K.L. Dachau« von Georg Tauber
Georg Tauber, »Detailansicht vom K.L. Dachau«, 1945. Bleistift und Aquarell. Szene nach der Übernahme durch die US-Armee.
Quelle: Privatbesitz

Zeuge seiner Zeit

Carl Schrade

Am 28. Juni 1946 tritt Carl Schrade in den Zeugenstand des von der US-amerikanischen Militäradministration geführten Flossenbürg-Hauptprozesses gegen SS-Personal und Funktionshäftlinge. Er ist ein ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers. An drei Verhandlungstagen gibt er Einblicke in das Flossenbürger Lagersystem, benennt Täter und deren Verbrechen.

Zahlreiche positive Aussagen von Mithäftlingen belegen, dass Carl Schrade seinen Einfluss als Kapo in der Krankenbaracke zugunsten der Gefangenen genutzt hatte. Dennoch greifen ihn die Anwälte der Angeklagten immer wieder an. Sie versuchen, seine Glaubwürdigkeit als Zeuge zu untergraben. Wiederholt wird er nach den Umständen seiner Inhaftierung und der Farbe seines Winkels befragt.

Wie kommt es, dass ein ehemaliger Häftling so scharf attackiert wird? Wie reagiert Carl Schrade auf die Anschuldigungen?

Carl Schrade als Zeuge während des Flossenbürg-Prozesses in Dachau
Juni 1946, Carl Schrade (rechts stehend) als Zeuge während des Flossenbürg-Prozesses in Dachau
Quelle: KZ-Gedenkstätte Flossenbürg

Chronologie


In der Chronologie zeichnen wir die Verfolgung und die jahrzehntelangen Bemühungen der Verfolgten um Anerkennung nach.

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»Niemand war

zu Recht in einem

Konzentrationslager.«

Die Verleugneten

Auch über 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es Leerstellen in der Erinnerungskultur Deutschlands und Österreichs. Das Leid zehntausender Frauen, Männer und Jugendlicher, die als »Gemeinschaftsfremde«, »Asoziale« oder »Berufsverbrecher« bezeichnet wurden, rückt erst allmählich ins öffentliche Bewusstsein. Sie wurden in Konzentrationslager gesperrt, in Heimen und psychiatrischen Anstalten festgehalten, viele von ihnen zwangssterilisiert. Erst 2020 erkannte der Deutsche Bundestag sie als Opfer des Nationalsozialismus an.

Weshalb wurden Menschen überhaupt als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt? Wer waren diese Menschen? Wer war an ihrer Verfolgung beteiligt? Warum verweigerten Staat und Gesellschaft ihnen so lange die Anerkennung als Opfer? Diese und weitere Fragen greift die Wanderausstellung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg auf, die 2024 eröffnet wird.

Diese Webseite begleitet im Vorfeld als Werkstatt diesen Prozess – bereits jetzt.

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In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

»Sittendirne« gilt lange als synonyme Bezeichnung für Frauen, die polizeilich registriert der Prostitution nachgehen. Die Nationalsozialisten verschärfen die Regulierung und Kontrolle der Frauen. Dazu setzen sie die »Sittenpolizei« ein. Halten sich Prostituierte nicht an die Auflagen dieser Polizeiabteilung, drohen ihnen Strafen – bis hin zur Einweisung in Konzentrationslager.

(grüner Win­kel, schwarzer Win­kel)

In den Konzentrationslagern beraubt die SS die Häftlinge ihrer Namen und vergibt Nummern. Neben der Nummer müssen die Häftlinge unterschiedlich farbige Win­kel an ihrer Kleidung tragen. Die Win­kel verweisen auf den Grund der Haft. Die SS schafft damit auch eine Hierarchie der Gefangenen. Die Farbe des Win­kels hat Einfluss auf die Behandlung im Lager. Personen, die den schwarzen Win­kel tragen, gelten als »asozial«, Menschen mit dem grünen Win­kel als »Berufsverbrecher«.

»Schlurfs« nennen sich Arbeiterjugendliche in Wien, die zur Zeit der NS-Herrschaft ihren eigenen Mode- Stil entwickeln und zu Jazzmusik tanzen. Das Wort »Schlurf­« steht im österreichischen Sprachgebrauch für Müßiggang. Ähnlich wie die Hamburger »Swings«, die Pariser »Zazous«, die Prager »Potápki« leben »Schlurfs« in ihrer eigenen jugendlichen Subkultur, die im entschiedenen Gegensatz zu den militärisch getrimmten NS-Jugendorganisationen steht. Sie werden von den Nationalsozialisten verfolgt.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kap­os oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.

In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktions­häftlinge als gewalttätig und grausam.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Für Menschen ohne Arbeit und Geld bleibt lange Zeit nur, in ein Armen­haus zu gehen. Sie werden dort vom Staat oder der Kommune kurzzeitig unterstützt. Besonders ältere und arbeitsunfähige Personen müssen im örtlichen Armenhaus um Unterkunft bitten. Diese Einrichtungen wandeln die Nationalsozialisten vielfach in Arbeitshäuser um. Für die Bewohner/-innen bedeutet dieser Schritt, dass sie trotz Alter oder Krankheit unter Kontrolle stehen und Arbeit leisten müssen.

Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.