Wilhelm Zorichta

Wilhelm Zorichta

geboren am 31. Mai 1920 in Hindenburg (Oberschlesien) – Todesdatum unbekannt

Die Geschichte von Wilhelm Zorichta kann lediglich aus den Akten erzählt werden, die Behörden und Einrichtungen zu ihm angelegt haben und die heute in Archiven zu finden sind. Mit diesen Dokumenten lässt sich sein Lebensweg annähernd nachzeichnen. Was er jedoch erlebt hat, wie seine Sicht auf die Dinge war, bleibt verborgen.

Vom Heim ins KZ

Zu Beginn steht sein handgeschriebener Lebenslauf. Dieses Zeugnis ist das Persönlichste, was sich in den Akten finden lässt Der Text wirkt sehr förmlich. Wilhelm Zorichta verfasst ihn offenbar unter Zwang. Zu dieser Zeit, im Herbst 1943, ist er im Wanderhof Herzogsägmühle. Dorthin war er von der Polizei eingewiesen worden.

handgeschriebener Lebenslauf von Wilhelm Zorichta
Handgeschriebener Lebenslauf von Wilhelm Zorichta.
Quelle: Archiv Diakonie Herzogsägmühle

Der Lebenslauf des
Fürsorgezögling Wilhelm Zorichta

Ich, Wilhelm Zorichta von Hindenburg Kronprinzenstr. 94, geboren am 31. Mai 1920. Mit dem sechsten Lebensjahr ging ich zur Volksschule in Hindenburg. Mit Vierzehn Jahren wurde in aus der (?) 3. Schulklasse entlaßen. Mein Vater heißt Boris und ist am 4.10.1899 geboren ist von Beruf Schlosser. Meine Mutter heißt Julia und ist eine geborene Roskott(?), geboren ist sie am 12.4.1898. Mit 14 Jahren bin in die Fürsorgeanstalt Grottkau gekommen. Nach 3 Wochen bin ich wieder entlaßen worden. Dann bin ich 3 mal zum Bauern gekommen jedes mal ½ Jahr. Mit 18 Jahren bin ich wieder in die Erziehungsanstalt eingeliefert worden. Mit 19 Jahren wurde ich von der Erziehungsanstalt entlaßen. Dann bin ich als Bauarbeiter zur Arbeit gegangen. Am 9. November 1940 wurde ich ins Polizeigefängnis Hindenburg eingeliefert. Bis zum 20. Januar 1941. Am 20 Januar wurde ich nach dem Jugendschutzlager Moringen eingeliefert, Vom 30.1.1941 war ich im Jugendschutzlager bis zum 30.9.1943. Dann bin ich hierher gekommen.
Das ist mein ganzer Lebenslauf.

Wilhelm Zorichta

Bereits drei Jahre zuvor bezeichnete das Jugendamt Wilhelm Zorichta als »Vagabund«, der ein »verbummelter und arbeitsscheuer Mensch« sei. Dass er gelegentlich Arbeiten annimmt, scheint nicht auszureichen. Das Jugendamt seiner Heimatstadt spricht sich in dem gezeigten Schreiben für polizeiliche Maßnahmen aus, nachdem ihn das Heim mit 19 Jahren entlassen musste. Daraufhin weist die Polizei Wilhelm als »asozialen Minderjährigen« in das Jugend-KZ Moringen ein.

chreiben des Jugendamtes an die Kriminalpolizei, Hindenburg/Oberschlesien
23. Oktober 1940, Schreiben des Jugendamtes an die Kriminalpolizei, Hindenburg/Oberschlesien.
Quelle: Archiv Diakonie Herzogsägmühle

Der Oberbürgermeister der Stadt Hindenburg/ Oberschl. (Jugendamt)

An
die Kriminalpolizei
in Hindenburg Oberschl.

Mein Zeichen: 46.Z.1

Tag: 23.10.40

Der jugendliche Arbeiter Wilhelm Zorichta, geb. 31.5.1920 von hier, Kronprinzenstrasse 94, ist ein unverbesserlicher, verbummelter und arbeitsscheuer Mensch. Vom 20.6.1938 bis 27.5.1939 war er in der Erziehungsanstalt in Grottkau untergebracht. Die Fürsorgeerziehung war erforderlich, weil er jeder ihm zugewiesenen Beschäftigung aus dem Wege ging. Er bummelte herum und bildete eine Gefahr für die Kinder. Zorichta verleitete Kinder zum Rauchen und stellte unsittliche Anträge an sie. Nach der Entlassung aus der Erziehungsanstalt verfiel Zorichta in seine früheren Fehler. Eine ihm zugewiesene Arbeit in der Landwirtschaft hat er ohne Grund aufgegeben. Er verrichtete nur hin und wieder Gelegenheitsarbeiten. Einer geregelten Beschäftigung geht er nicht nach, sondern vagabundiert herum. Auf mein Ersuchen hin an das hiesige Arbeitsamt um Arbeitsvermittlung erhielt ich zur Antwort dass Zorichta auf wiederholte Vorladungen im Arbeitsamt nicht erschienen ist und somit keine Arbeit zugewiesen werden konnte. Da der Jugendliche das 20. Lebensjahr überschritten hat, hat das Jugendamt keine Möglichkeit, für ihn Erziehungsmassnahmen zu beantragen.
Ich bitte daher, gegen Zorichta von dort mit polizeilichen Massnahmen vorzugehen.

I.A.
gez. Unterschrift.

Sein Vater schreibt mehrfach nach Moringen und bittet um die Entlassung seines Sohnes. Er gibt an, dass er und seine Frau auf seine Hilfe angewiesen seien. Sie sind gehörlos und Wilhelm könne für sie übersetzen. Auch verbürgt er sich dafür, dass sein Sohn unter seiner Aufsicht ein »geordnetes Leben« führen würde. Doch die Bitten um Entlassung sind erfolglos. Wilhelm Zorichta bleibt weiter in Haft.

rief des Vater Boris Zorichta an die Leitung des Jugend-KZ Moringen
19. Mai 1942, Brief des Vater Boris Zorichta an die Leitung des Jugend-KZ Moringen.
Quelle: Archiv Diakonie Herzogsägmühle

Hindenburg, den 19.5.1942

An den
Führer des Jugendschutzlagers
in Moringen/Solling.

Mein Sohn Wilhelm Zorichta geboren am 31.5.1920, befindet sich seit 1 Jahr 4 Monaten in oben geführten Lager. Bezugnehmend meiner folgenden Begründung bitte ich um Freilassung meines Sohnes.

Begründung:

Ich als Vater sowie meine Frau sind taubstumm und bedarfen einer fremden Hilfe, d.h. muss heute alles mir von fremden Leuten einkaufen lassen. Es wäre angebracht meinen Sohn der der Sprache mächtig ist, und mir nach seiner Arbeit die Einkäufe besorgen könnte, diesen frei zulassen. Als Vater nehme ich laut Unterschrift die Ermächtigung dafür zu sorgen das er wieder einen geordnetes Leben führen muss. Ich bitte mir ein Zeugnis über die Führung meines Sohnes zu übersenden. Auf eine Wohlwollende Unterstützung meines Antrages zeichnet mit Deutschem Gruß.

Bruno Zorichta
Hindenburg
Kronprinzenstr. 94

In Jugend-Konzentrationslagern nehmen Mediziner/-innen Untersuchungen an den Jugendlichen vor und schreiben Gutachten. Ihr Ziel ist es, ein Archiv im Kriminalbiologischen Institut (KBI) aufzubauen. Die Wissenschaftler/-innen gehen davon aus, dass »Asozialität« erblich sei.

oben: Abschrift des Schreibens des Kriminalbiologischen Instituts an das Reichskriminalpolizeiamt. unten: Abschrift des Schreibens des RKPA zur Anordnung der polizeilichen planmäßigen Überwachung von Wilhelm Zorichta
18. August 1943, Abschrift des Schreibens des Kriminalbiologischen Instituts (KBI) an die Abteilung A3b des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA) Berlin, und 4. September 1943, Abschrift des Schreibens des RKPA zur Anordnung der polizeilichen planmäßigen Überwachung von Wilhelm Zorichta.
Quelle: Yad Vashem, Dachauer Effekte

z. Zt. Moringen, 18.8.43

KB1.
An A 3b
Betrifft: Zorichta Wilhelm, geb.31.5.20.

Dem Vorschlag der Lagerleitung, den 23 jährigen Lagerzögling, Wilhelm Zorichta, der ausgemustert ist, zum Werkhof Herzogsägmühle zu überstellen, kann jetzt zugestimmt werden. Es sei auf meine Stellungnahme vom 8. Juni 42 verwiesen. Zorichta befand sich seit 1938 in Fürsorgeerziehung. Seine Eltern wohnen seit 10 Jahren in Hindenburg im Armenhaus. Der schwachsinnige Jugendliche wurde wegen hochgradiger Verwahrlosung vor 2 ½ Jahren ins Jugendschutzlager eingewiesen. Hier zeigte sich, dass er nur steter Obhut und Stütze, sowie geordneter Verhältnisse bedurfte, um sich straflos und einwandfrei zu führen.

Zorichta wird auch in Zukunft der Anleitung, der Aufsicht und des Antriebes bedürfen. Unter günstigen Umständen wird er sich dann weiter als brauchbarer Arbeiter erweisen. Sollte er in den freien Verhältnissen im Werkhof von neuem versagen, so wäre eine langdauernde Einweisung in ein Arbeitshaus ratsam.

gez. Dr. Ritter


Berlin, am 4. Sept. 1943

Reichskriminalpolizeiamt
Tgb. Nr. Jug. 509/40 A 3b

Anordnung der polizeilichen planmässigen Überwachung.

Der Wilhelm Zorichta, geb. am 31.5.20 in Hindenburg, ist am 1.10.43 aus dem Jugendschutzlager Moringen entlassen worden.

Zorichta wird dem Heimathof Herzogsägmühle i.B. überstellt. Er wird auf Grund des Erlasses des RuPrMdI.v.14.12.1927-S-Kr.3 Nr. 1682/37-2098 unter

polizeiliche planmäßige Überwachung

gestellt.

Ihm werden nachstehende Auflagen erteilt:
1.) der Heimordnung in jeder Beziehung Folge zu leisten,
2.) den Heimathof Herzogsägmühle ohne Erlaubnis nicht zu verlassen.

Im Auftrage:
gez. Wieking.

Ob der Blick eines Mediziners wie Robert Ritter oder der des Jugendamtes – immer urteilen andere Menschen über Wilhelm Zorichta. Sein ganzes Leben verbringt der 23-Jährige in Einrichtungen und Lagern. Wie es ihm geht, was ihn bewegt, lässt sich den Akten nicht entnehmen.

Für die, die über seinen weiteren Lebensweg entscheiden, ist wichtig, ob er sich als »brauchbarer Arbeiter« eignet. Darum kommt Wilhelm Zorichta in den Wanderhof nach Herzogsägmühle. Obwohl ihn die Berichte auch »als gutmütiger Bursche« beschreiben, kommt er nicht frei.

Als er in Herzogsägmühle zweimal unerlaubt auf der dortigen Arbeitsstelle nicht erscheint, lässt ihn die Kriminalpolizei München im Frühjahr 1944 in das KZ Dachau bringen. Die Lagerverwaltung registriert ihn als »asozial« und weist ihm den schwarzen Winkel zu. Ein halbes Jahr später kommt Wilhelm Zorichta in das Außenlager Rabstein, das zum Lagerkomplex des KZ Flossenbürg gehört. In der Transportliste vom 3. September 1944 findet sich der letzte Eintrag seines Namens. Über das weitere Schicksal Wilhelm Zorichtas ist nichts bekannt.

[…]

246. AZR RD.  24376   Zorichta Wilhelm 31.5.20 Hindenburg

[…]

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

(grüner Win­kel, schwarzer Win­kel)

In den Konzentrationslagern beraubt die SS die Häftlinge ihrer Namen und vergibt Nummern. Neben der Nummer müssen die Häftlinge unterschiedlich farbige Win­kel an ihrer Kleidung tragen. Die Win­kel verweisen auf den Grund der Haft. Die SS schafft damit auch eine Hierarchie der Gefangenen. Die Farbe des Win­kels hat Einfluss auf die Behandlung im Lager. Personen, die den schwarzen Win­kel tragen, gelten als »asozial«, Menschen mit dem grünen Win­kel als »Berufsverbrecher«.

Menschen, die keine feste Wohnung haben und von Ort zu Ort ziehen, werden »Wanderer« genannt. Sie arbeiten im Sommer oftmals in der Landwirtschaft und überwintern in »Wanderhöfen«. Im Nationalsozialismus weist die Fürsorge Menschen dort unter Zwang ein und verpflichtet sie zu arbeiten. Die dort eingesperrten Personen sehen die Nationalsozialisten als »arbeitsscheu« und »minderwertig« an. Ihnen drohen Zwangssterilisation und Konzentrationslager.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Im Nationalsozialismus überwacht die Polizei auch Jugendliche. Nach Kriegsbeginn errichtet sie zwei KZ-ähnliche »Jugend­schutzlager«: Für männliche Jugendliche das KZ Moringen, für Mädchen und junge Frauen das KZ Uckermark. Auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden Minderjährige zwischen 13 und 21 Jahren, denen Fürsorge und Polizei »widerspenstiges« oder »sittlich verkommenes« Verhalten vorwerfen. Sie werden meist als angeblich »asozial« inhaftiert, viele aber auch aus politischen Gründen.

Das Jugend­amt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge und hat den Auftrag, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen. Allerdings wählen die Nationalsozialisten genau aus, wen sie unterstützen. Um an die nötigen Informationen über die Familien zu gelangen, arbeitet das Jugend­amt eng mit dem Wohlfahrtsamt und den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zusammen. Wenn Kinder und Jugendliche den Behörden auffallen, kann das Jugend­amt Fürsorgeerziehung beantragen.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Das Jugendamt kann Jugendliche aus ihren Familien heraus in Fürsorgeerziehung nehmen. Diesen Schritt begründet es meist mit dem Verhalten der jungen Menschen. Sie werden in Heime gesteckt, nachdem sie zum Beispiel von zuhause weggelaufen waren. Nach Gründen fragen die nationalsozialistischen Jugendämter nicht. Sie verlangen gehorsame Jugendliche. Alle anderen verdächtigen sie, »unerziehbar« zu sein. Ihnen drohen Zwangssterilisation, Psychiatrie und Jugendkonzentrationslager.

In fast allen Konzentrationslagern werden insbesondere ab 1942 sogenannte Außen­lager eingerichtet. Die dort inhaftierten KZ-Häftlinge müssen Zwangsarbeit leisten. Die Lebensbedingungen sind dabei ebenso unmenschlich wie in den Hauptlagern. Insgesamt entstehen mehr als 1.000 Außen­lager im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten.

Für Menschen ohne Arbeit und Geld bleibt lange Zeit nur, in ein Armen­haus zu gehen. Sie werden dort vom Staat oder der Kommune kurzzeitig unterstützt. Besonders ältere und arbeitsunfähige Personen müssen im örtlichen Armenhaus um Unterkunft bitten. Diese Einrichtungen wandeln die Nationalsozialisten vielfach in Arbeitshäuser um. Für die Bewohner/-innen bedeutet dieser Schritt, dass sie trotz Alter oder Krankheit unter Kontrolle stehen und Arbeit leisten müssen.

Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.

Arbeitshäuser gibt es in Europa seit dem 16. Jahrhundert. Im Deutschen Reich dienen sie als Haftstätten mit Arbeitszwang unter anderem für Personen, denen Landstreicherei, Bettelei, Prostitution oder Obdachlosigkeit vorgeworfen wird. Die Nationalsozialisten sperren ab 1933 zunächst Tausende in Arbeitshäuser. Bald darauf gehen sie verstärkt dazu über, Personengruppen, die sie als »Asoziale« bezeichnen, in Konzentrationslager zu verschleppen.

Staatliche Arbeitsämter sind in Deutschland seit der Weimarer Republik für die Arbeitsvermittlung zuständig. Ab 1933 werden sie zu einem Werkzeug der nationalsozialistischen Arbeitspolitik. Sie beteiligen sich an der Verfolgung von Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen weigern, eine Arbeit anzunehmen, streichen ihnen die Unterstützung und melden sie der Polizei. Im Zweiten Weltkrieg sind deutsche Arbeitsämter an der Verschleppung von Zwangsarbeitern und am Holocaust beteiligt.