Erinnern & Gedenken

Hier geben wir Euch Einblicke, wie an Menschen erinnert wird, die von den Nationalsozialisten als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt wurden. Wie setzen sich Familien mit der Verfolgung auseinander? Welche Formen des Erinnerns und Gedenkens gibt es?

Es gibt 3 Ergebnisse für deine Suche.

Willy Brachmann – Kapo und Retter

Dr. Anna Hájková ist Historikerin und lehrt und arbeitet an der University of Warwick. Seit vielen Jahren setzt sie sich für die Erinnerung und Anerkennung Willy Brachmanns ein. Im Juni 2023 wurde…

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Rudolf – Der Bettler mit der Mundharmonika

»Wenn ich ihn anzeigen würde, so sagte er, käme er nie mehr auf freien Fuß.« 2022 veröffentlicht Alfons L. Ims ein Buch über das Schicksal seiner Familie während des Nationalsozialismus: »Eine ›asoziale‹…

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

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Fragen an die Familiengeschichte – eine Spurensuche zu meiner Urgroßtante Irmgard Plättner

Unter dem Titel »Als ›Asoziale‹ nach Ravensbrück. Das kurze Leben der Irmgard Plättner« veröffentlicht der Braunschweiger Daniel Haberlah 2021 ein Buch über seine Urgroßtante. Irmgard Plättner war von den Nationalsozialisten als vermeintlich…

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

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Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.