Die Menschen hinter den Begriffen

Hier stellen wir Euch verschiedene Menschen vor, die die Nationalsozialisten als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« bezeichneten und verfolgten. Wer waren sie? Was können wir über sie erfahren?

Es gibt 7 Ergebnisse für deine Suche.

Wilhelm Zorichta

geboren am 31. Mai 1920 in Hindenburg (Oberschlesien) – Todesdatum unbekannt

Die Geschichte von Wilhelm Zorichta kann lediglich aus den Akten erzählt werden, die Behörden und Einrichtungen zu ihm angelegt haben und die heute in Archiven zu finden sind. Mit diesen Dokumenten lässt sich sein Lebensweg annähernd nachzeichnen. Was er jedoch erlebt hat, wie seine Sicht auf die Dinge war, bleibt verborgen.

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Franziska V.

geboren 1927 – Todesdatum unbekannt

Franziska V. liebt es, im Vergnügungspark Prater oder in Lokalen im 2. Wiener Bezirk herumzuziehen. Sie möchte sich mit Gleichaltrigen vergnügen. Den Drill der Hitlerjugend oder des Bund Deutscher Mädel lehnt sie ab. Sie ist ein »Schlurf-Mädel«. »Schlurf« steht im Österreichischen für Müßiggang: es ruhig angehen lassen, Spaß haben, nachts um die Häuser ziehen, nicht so zu sein wie alle anderen.

»Schlurfs« nennen sich Arbeiterjugendliche in Wien, die zur Zeit der NS-Herrschaft ihren eigenen Mode- Stil entwickeln und zu Jazzmusik tanzen. Das Wort »Schlurf­« steht im österreichischen Sprachgebrauch für Müßiggang. Ähnlich wie die Hamburger »Swings«, die Pariser »Zazous«, die Prager »Potápki« leben »Schlurfs« in ihrer eigenen jugendlichen Subkultur, die im entschiedenen Gegensatz zu den militärisch getrimmten NS-Jugendorganisationen steht. Sie werden von den Nationalsozialisten verfolgt.

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.

Der Bund Deutscher Mädel (BDM) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Mädchen und junge Frauen, der weibliche Zweig der Hitlerjugend. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft im BDM für die 10- bis 17-jährigen Mädchen, die den Nationalsozialisten als »arisch« gelten, verpflichtend.

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Heinrich Schäfer

geboren am 2. Januar 1902 in Marburg – hingerichtet am 6. Juni 1944 in Frankfurt/Main

Am 27. Februar 1934 verhaftet die Kriminalpolizei Heinrich Schäfer und nimmt ihn in »polizeiliche Vorbeugungshaft«. Dem 32-Jährigen wirft sie vor, ein »Berufsverbrecher« zu sein. Begründet wird die Anschuldigung mit Straftaten, die teils Jahre zurückliegen. Die meist kurzen Gefängnisstrafen sind längst verbüßt. Zum Zeitpunkt der Festnahme lebt Heinrich Schäfer mit seiner Familie »Am Krekel«, einer Barackensiedlung für Wohnungslose in Marburg. Die Menschen wohnen in diesen einfachsten Unterkünften, da sie oftmals ihre Miete…

Kurz nach ihrer Machtübernahme 1933 führen die Nationalsozialisten die »Vorbeugungshaft« als Instrument der »Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« ein. Die Kriminalpolizei wird damit ermächtigt, mehrfach vorbestrafte Personen erneut festzunehmen und auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager zu überstellen. Mit einem Erlass vom Dezember 1937 geraten auch Personen ins Visier, denen »verbrecherische« oder »asoziale« Neigungen unterstellt wurden. Richterliche Überprüfungen gibt es nicht.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

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Georg Tauber

geboren am 11. Mai 1901 in Rosenheim – gestorben am 21. Oktober 1950 in Kempfenhausen

Georg Tauber arbeitet zunächst als Werbezeichner in der Presse- und Filmindustrie. Aufgrund einer Verletzung benötigt er Schmerzmittel und wird davon abhängig. Doch Georg Tauber hat nicht genug Geld, seinen Morphinbedarf zu finanzieren. Deshalb gerät er mit dem Gesetz in Konflikt. Mehrmals wird er aufgrund seiner Erkrankung in die Heil- und Pflegeanstalt Erlangen eingewiesen: Er kommt von der Sucht jedoch nicht los. Auch seine Ehe zerbricht an seiner Abhängigkeit. Es folgen weitere Klinikaufenthalte sowie immer wieder Wohnortwechsel.

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

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Anna Sölzer

geboren am 13. Februar 1919 in Köln – zu Tode gekommen am 28. Dezember 1944 im KZ Ravensbrück

Frauen zu kontrollieren, die in Bordellen arbeiten oder andernorts der Prostitution nachgehen, hat eine lange Tradition. Doch die Überwachung durch Polizei und Gesundheitsämter wird im Nationalsozialismus umfassender. Zu Beginn des Krieges beschränken sie die Tätigkeit für Prostituierte weiter und überwachen ihren Aufenthalt ausnahmslos. So dürfen Frauen nur in Häusern arbeiten, die von der Kripo als »Bordellwohnungen« zugelassen sind, und nicht mehr auf öffentlichen Plätzen und Straßen um Freier werben. Die Kripo schreibt Anna…

Die Kriminalpolizei (»Kri­po«), ein regulärer Zweig der Polizeiarbeit für die Verfolgung von Straftaten, ist im Nationalsozialismus neben anderen Aufgaben für die Kontrolle und Verfolgung »Gemeinschaftsfremder« zuständig.  Als »Berufsverbrecher« oder »Asoziale« bezeichnete Personen werden von ihr planmäßig überwacht und zeitlich unbeschränkt in Haft genommen.
Die Beurteilung, was als »asoziales Verhalten« gilt, bleibt den Polizisten überlassen – kleinste Verhaltensauffälligkeiten können zur Inhaftierung führen.

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Carl Schrade

geboren am 17. April 1896 in Zürich – gestorben am 28. November 1974 in Zürich

Bereits im April 1945 ahnt Carl Schrade, dass niemand das Schicksal eines »Berufsverbrechers« hören will. Unmittelbar nach der Befreiung des Konzentrationslagers Flossenbürg beginnt er, seine Vergangenheit zu verschleiern. So ändert er – oder einer seiner Freunde – den Eintrag im »Häftlingsnummernbuch«: Die hinter seinem Namen stehende Abkürzung BV für »Berufsverbrecher« wird kurzerhand mit Sch für »Schutzhäftling« überschrieben. Damit wäre Carl Schrade aus »politischen« Gründen im Lager inhaftiert gewesen.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

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Franz Xaver Bremm

geboren am 4. August 1887 in Forstacker bei Regensburg – zu Tode gekommen am 1. März 1944 in der »Heil- und Pflegeanstalt« Eglfing-Haar

»Arbeit« spielt für die Nationalsozialisten und ihre Vorstellungen von einer »Volksgemeinschaft« eine zentrale Rolle. Bereits im September 1933, wenige Monate nach ihrer Machtübernahme, werden hunderte Menschen ohne festen Wohnsitz und geregelte Arbeitsverhältnisse in Konzentrationslager verschleppt (»Bettlerrazzia«).

Die »Volks­gemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Im September 1933 durchsuchen Polizei und SA ohne vorherige Ankündigung Nachtasyle, Kneipen und Straßen im gesamten Deutschen Reich. Bei dieser »Bettler­razzia« handelt es sich um die erste zentrale Verhaftungswelle gegen Wohnungslose. Die Festgenommenen kommen meist nach sechswöchiger Haft frei. Manche werden im Anschluss in Arbeitshäuser, geschlossene Fürsorgeanstalten und Konzentrationslager verbracht.

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Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.