
Am 10. Oktober 2024 luden die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zur Eröffnung der Ausstellung »Die Verleugneten. Opfer des Nationalsozialismus 1933 – 1945 – heute« in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz, In den Ministergärten 6, 10117 Berlin, ein.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte in ihrem Grußwort: »So genannte ›Berufsverbrecher‹ und so genannte ›Asoziale‹ wurden viel zu lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Erst 2020 forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Stigmatisierung dieser Opfergruppen zu beenden und sie stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ein Resultat dieses Beschlusses ist diese Ausstellung ›Die Verleugneten‹. Die Lebensgeschichten, die wir hier kennenlernen, richten wichtige Fragen an uns: Nach welchen Kriterien beurteilen wir Menschen? Welche Vorurteile beeinflussen unsere Rechtsprechung? Welche Werte vermitteln uns die Opfer der NS-Justiz? Mein besonderer Dank gilt Frank Nonnenmacher, der mit seinem Initiativkreis das Schweigen gebrochen und das Thema mit großem Erfolg in den politischen Raum gestellt hat.«
Mascha Krink, Daniel Haberlah, Levinia Stevens und Liane Lieske sind für die Eröffnung nach Berlin gereist. Vor über 300 Gästen sprachen sie über ihre Familien, aber auch über die gesellschaftliche und politische Aktualität der Ausstellung: »An die Vergangenheit erinnern, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft zu gestalten.« Zu den Redebeiträgen.
Prof. Dr. Frank Nonnenmacher, ebenfalls Angehöriger und Erster Vorsitzender des Verbands für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus (vevon), sprach über die Verfolgung seines Onkels und die Initiative zum Bundestagsbeschluss und formulierte: »Die NS-Opfer mit dem grünen und dem schwarzen ›Winkel‹ galten über 75 Jahre lang als zu Recht von den Nazis Verfolgte. Die Anerkennung durch den Deutschen Bundestag 2020 war für uns Angehörige der Verfolgten ein wichtiges Signal. Die Ausstellung ist ein erster Schritt, dem noch weitere folgen müssen, um den Opfern und ihren Familien den in dem Bundestagsbeschluss geforderten ›angemessenen Platz‹ in der Erinnerungskultur einzuräumen. Ein zentrales Mahnmal wäre ein notwendiger weiterer Schritt.«


















Abkürzung für Konzentrationslager
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
(grüner Winkel, schwarzer Winkel)
In den Konzentrationslagern beraubt die SS die Häftlinge ihrer Namen und vergibt Nummern. Neben der Nummer müssen die Häftlinge unterschiedlich farbige Winkel an ihrer Kleidung tragen. Die Winkel verweisen auf den Grund der Haft. Die SS schafft damit auch eine Hierarchie der Gefangenen. Die Farbe des Winkels hat Einfluss auf die Behandlung im Lager. Personen, die den schwarzen Winkel tragen, gelten als »asozial«, Menschen mit dem grünen Winkel als »Berufsverbrecher«.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.