Führung durch die Ausstellung »Die Verleugneten. Opfer des Nationalsozialismus 1933 – 1945 – heute« für Schulklassen aus Sachsen

Am 27. Januar 2026 öffnet mit der Schau »Die Verleugneten« eine lange und mühsam erkämpfte Ausstellung ihre Tore. Sie erinnert an Menschen, die im Nationalsozialismus als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt und ermordet wurden.

Wer waren diese Menschen, die vollständig entrechtet und aus der »Volksgemeinschaft« ausgeschlossen wurden? Welche Behörden waren neben der Polizei an ihrer Verfolgung beteiligt? Warum hat es bis 2020 gedauert, bis sie überhaupt offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden?

Die 90minütige Führung bietet einen Überblick über das lange beschwiegene Thema und stellt einzelne Biografien vor – mit Schwerpunkt auf den Erfahrungen der Verfolgten. Mit Rudi Zerbst und Manfred Bastubbe stellt die Ausstellung zwei Personen vor, die einen direkten Bezug nach Leipzig bzw. nach Delitzsch haben und so Regionalgeschichte lebendig machen. Das dialogische Format lädt dazu ein, eigene Interessen und Fragen einzubringen und richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, die sich bereits im Unterricht ansatzweise mit dem Nationalsozialismus beschäftigt haben. Die Ausstellung eignet sich dazu, am Beispiel der Verfolgung von »Gemeinschaftsfremden« Grundzüge der nationalsozialistischen Politik einzuführen und zu vertiefen (beispielsweise gesellschaftlicher Ausschluss, Erbbiologie, System der Konzentrationslager).

Für die Führung wird ein Unkostenbeitrag von 100€ erhoben.


Treffpunkt:
Neues Rathaus Leipzig
Untere Wandelhalle
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig

Laufzeit:
27. Januar – 30. März 2026
Montag bis Donnerstag: 8 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 16 Uhr
(Führungen ab 8 Uhr möglich)

Dauer:
90 Minuten

Anmeldung:

Kosten:
100,00 €
Die Reisekosten sowie die Teilnahmegebühr können sächsischen Schulklassen unkompliziert von der Landesservicestelle Lernorte des Erinnerns und Gedenkens (www.lernorte.eu) erstattet werden.

Die »Volks­gemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.