Die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus. Folgen und Kontinuitäten in unserer Gegenwart
Gesprächsrunde mit Mascha Krink, Ines Eichmüller, Oliver Gaida und Dr. Andrea Genest am Dienstag, 2. Dezember 2025 um 18:00 Uhr (zoom-Veranstaltung)

Zu den lange verleugneten Opfergruppen des Nationalsozialismus gehören Menschen, die als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt wurden. Unter diesen abwertenden Begriffen fassten die Nationalsozialist*innen eine sehr heterogene Gruppe zusammen, darunter wohnungslose Menschen, Menschen mit Suchterkrankungen, Arbeitslose und viele andere, die nicht in das Bild der „Volksgemeinschaft“ passten. Sie wurden entrechtet, kriminalisiert, verfolgt, in Konzentrationslager verschleppt und ermordet.
Ein tief in der NS-Rassenideologie verankerter Klassismus war Grund für ihre Verfolgung und deren fehlende Anerkennung nach 1945. Klassismus, also die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sozialen Herkunft und Stellung, ist bis heute Teil unserer Gesellschaft. So hat der Deutsche Bundestag erst im Jahr 2020, also 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, die Opfergruppen anerkannt – ein später und mühsam erkämpfter Schritt. Die Verfolgungsgeschichten sind auch heute kaum im öffentlichen Bewusstsein.
Über den langen Weg zur Anerkennung und Kontinuitäten bis in unsere Gegenwart sprechen wir mit Angehörigen und Expert*innen und laden zum Gespräch ein mit
- Mascha Krink, Angehörige, Künstlerin und Podcasterin
- Ines Eichmüller, Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus
- Oliver Gaida, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
- Dr. Andrea Genest, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück (Moderation)
Zur Anmeldung geht es hier: https://asf-ev.de/termine/die-verleugneten-opfer-des-nationalsozialismus/
Die »Volksgemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.