Veranstaltung zu den Massenverhaftungen der »Aktion Arbeitsscheu Reich« 1938
Unser Ausstellungkonzept stellen wir am 31. Oktober 2023 erstmalig einem größeren Publikum in Berlin vor. Den Anlass bietet eine Veranstaltung zur sogenannten Aktion Arbeitsscheu Reich, eine kaum bekannte Massenverhaftung im Jahr 1938.
Vor 85 Jahren nahmen Gestapo und Kriminalpolizei mehr als 10.000 Menschen fest und wiesen sie in Konzentrationslager ein. Diese Massenverhaftungen der »Aktion Arbeitsscheu Reich« im Frühjahr und Sommer 1938 waren in ihrer systematischen und reichsweiten Form neu für die NS-Verfolgungspolitik. Die Gewalt richtete sich gegen Personen, denen Polizei sowie Arbeits- und Wohlfahrtsämter vorwarfen, Arbeitsstellen abzulehnen und nicht arbeiten zu wollen. Schon geringe Vorstrafen reichten aus, um ins Visier der Kriminalpolizei zu geraten. Mit dieser Begründung wurden auch tausende Juden im Juni 1938 zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verschleppt.
Die Erinnerung an diese Massenverhaftungen gehört bis heute nicht zur Tagesordnung, was die Aufarbeitung von Naziverbrechen angeht. Lange Zeit verleugnete die deutsche Gesellschaft die Gewalterfahrungen der Verfolgten, die als »Arbeitsscheue« und »Asoziale« bezeichnet wurden. Akteur/-innen der Erinnerungskultur übergingen die Ereignisse zwischen April und Juni 1938 mit Stillschweigen. Wissen darüber ist in der deutschen Bevölkerung kaum vorhanden.
Mit der Veranstaltung wollen wir dem Vergessen etwas entgegensetzen. Eingeladen hatte die Ständige Konferenz der Gedenkstätten im Berliner Raum, zu der auch die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas gehört. Als Referent des Abends ist Dr. Henning Borggräfe, Leiter des NS-Dokumentationszentrums Köln, zu Gast. Er stellt den zahlreichen Zuhörer/-innen seine Studie vor, in der er den Weg fast 300 Verhafteter der »Aktion Arbeitsscheu Reich« durch das Konzentrationslager-System nachzeichnet. Viele überlebten die Zeit im Lager nicht.


Im Anschluss daran geben wir einen kurzen Einblick in das Ausstellungskonzept »Die Verleugneten. Opfer des Nationalsozialismus«. Wir erläutern anhand beispielhafter Biografien einzelner Verfolgter, die in der »Aktion Arbeitsscheu Reich« verhaftet und in Konzentrationslager eingewiesen wurden, wie wir die Verfolgungsgeschichten in der Ausstellung erzählen werden. Zentral ist dafür insbesondere, dass die Erfahrungen der Verfolgten sichtbar werden sollen. Wie lebten sie? Welche Gewalt übten die nationalsozialistischen Behörden und Organisationen gegen sie aus? Wie versuchten sie sich der Verfolgung zu entziehen?

Die abwertenden Zuschreibungen der Dokumente der Täter/-innen sollen dekonstruiert werden und ihnen eine andere Erzählung entgegengesetzt werden. Darum dreht sich auch die anschließende Diskussion: Wie lässt sich die große Bandbreite an Menschen, die als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt wurden, deutlich machen? Wie lässt sich mit den diffamierenden Begriffen und Quellen der nationalsozialistischen Behörden umgehen? Wie lassen sich die vielen unterschiedlichen Täter/-innen – von den Sozialbehörden über die Kriminalpolizei und SS bis zur kriminalbiologischen Forschung – adäquat darstellen?
Oliver Gaida
Weiterlesen:
Henning Borggräfe: Die Rekonstruktion von Verfolgungswegen im NS-Terrorsystem. Eine Fallstudie zu Opfern der Aktion „Arbeitsscheu Reich“, in: Henning Borggräfe (Hg.): Wege, Orte und Räume der NS-Verfolgung (=Freilegungen, Jahrbuch des ITS 5), Göttingen 2016, S. 56-82.
Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.
Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Die Nationalsozialisten schaffen die »Geheime Staatspolizei« zur Bekämpfung politischer Gegner/-innen. Auch an der Verfolgung von Minderheiten ist sie maßgeblich beteiligt. Ohne richterliche Prüfung können Beamte Wohnungen durchsuchen, Personen inhaftieren, in Konzentrationslager bringen oder ermorden. Sie erzwingen in Verhören Geständnisse unter Folter. In den besetzten Gebieten sind Gestapobeamte an Massenerschießungen und anderen Verbrechen beteiligt.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.