Thematische Führung durch die Ausstellung „Die Verleugneten” mit dem Kurator Oliver Gaida
Samstag, den 30. November, um 14 Uhr, Treffpunkt in der Ausstellung

Berlin war im Nationalsozialismus ein Zentrum der Verfolgung von Menschen, die »Asoziale« und »Berufsverbrecher« genannt wurden. Gerade in der Großstadt sahen die nationalsozialistischen Polizei- und Wohlfahrtsbehörden große Gefahren für die »Volksgemeinschaft«. Gewaltsam gingen sie gegen Personen vor, die arm waren, unangepasst lebten oder Vorstrafen hatten.
Die Führung bietet einen Überblick über diese kaum bekannte Verfolgung in Berlin. Dazu werden einzelne Biografien vorgestellt und zum Beispiel folgende Fragen beantwortet: Wer waren die Berliner »Ringvereine«? Warum traf die Gewalt viele Jugendliche – sowohl Frauen als auch Männer? Wieso erkannten weder West- noch Ost-Berlin viele Überlebende der Konzentrationslager als Opfer des Nationalsozialismus an?
Das dialogische Format lädt dazu ein, eigene Interessen und Fragen einzubringen und richtet sich an Besucher/-innen ab 14 Jahren.
Die Führung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die »Volksgemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.