

Mein Großvater August Schröder wurde am 13. August 1912 in Lemgo geboren. Seiner Heimatregion Herford-Lippe blieb er sein Leben lang verbunden. Aus Familienerzählungen wissen wir, dass August ein sehr charismatischer Mensch gewesen sein muss. Jemand, der die Leute anzog – insbesondere Frauen. Es gab wohl einige Ehefrauen und viele Kinder in seinem Leben. Nicht alle sind unserer Familie heute bekannt.
Im Visier der Nationalsozialisten
August Schröder arbeitete erst im Bergwerk, später als Metallarbeiter und Schweißer. Ins Visier der Nationalsozialisten geriet er bereits 1939. Das Amtsgericht Herford verurteilte ihn zu vier Wochen Haft wegen »Entziehung der Unterhaltspflicht«.
Die Kriminalpolizei inhaftierte ihn 1941 im Konzentrationslager Neuengamme bei Hamburg als sogenannter »Asozialer«. Offizieller Grund war, dass er nicht für die Rüstungsindustrie arbeiten wollte, wie aus der Wiedergutmachungsakte hervorgeht. Aus mündlicher Überlieferung heißt es außerdem, dass mein Großvater keinen Wehrdienst habe leisten wollen.
Vier Jahre in vier Konzentrationslagern

Insgesamt vier Jahre, von 1941 bis 1945, war August in verschiedenen Konzentrationslagern eingesperrt. Nach Neuengamme transportierte ihn die SS in das Konzentrationslager Dachau; danach in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Dazu ist dokumentiert, dass er drei Wochen mit einer Gruppe anderer Männer im sogenannten »Todesblock« (Block 11) in Auschwitz eingepfercht war. Aus den Akten geht hervor, dass er einmal in Auschwitz und einmal im letzten Konzentrationslager seiner Haftzeit, in Flossenbürg, operiert wurde. Es ist nicht bekannt, unter welchen Bedingungen diese medizinischen Eingriffe stattfanden.
Mündlich ist außerdem überliefert, dass er im KZ gefoltert wurde. Die SS quälte ihn mit dem sogenannten »Baumhängen«. Allerdings soll diese Strafe wohl einem anderen August Schröder gegolten haben. Den Irrtum bemerkte die SS erst, als sie ihn schon hochgezogen hatten.
Weiterleben nach der Haft
Trotz dieser Gewalt- und Verfolgungsgeschichte war mein Großvater wohl ein sehr lebenslustiger Mensch. Direkt nach seiner Haft, im Jahr 1945, heiratete er wieder. Es müssen jedoch sehr schwere Jahre für ihn gewesen sein. Mehrmals wurde er wegen Diebstahls erneut straffällig. In den Jahren von 1946 bis 1949 saß er immer wieder im Gefängnis. Zuletzt wurde er sogar wegen »Gefängnismeuterei« und einem gemeinschaftlichen Ausbruch verurteilt. Wegen einer Straftat von 1947 wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Aufgrund seiner Vorstrafen lehnten die Behörden seine späteren Anträge auf Entschädigung für seine Haft in den Konzentrationslagern ab.
Die Folgen der Haft
In den 1950er-Jahren lernte er schließlich seine dritte Ehefrau, meine Großmutter, kennen und bekam mit ihr drei Kinder. Die Familie lebte teilweise in extrem prekären Verhältnissen mit sehr wenig Geld, ohne Strom und fließend Wasser. Sie zogen immer wieder um und landeten zeitweise in Notunterkünften.
Mein Großvater war nach seiner Zeit im KZ physisch und psychisch stark mitgenommen. Ein ärztliches Gutachten von 1951 besagt: »Die Untersuchung ergibt das Bestehen eines grossen Bauchdeckenbruches in der Oberbauchgegend sowie Herabsetzung der Sehschärfe des linken Auges bis zur praktischen Blindheit. Die Leiden bedingen eine Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um 50 %.«
Tatsächlich hatte mein Großvater später ein Glasauge auf der linken Seite. Es ist unklar, wie und woher die Verletzungen des Auges stammten. In der Familie wurde erzählt, dass er sich diese Verletzung beim »Preisboxen auf der Kirmes« zugezogen hatte. Ob das stimmt oder ob sie doch aus der KZ-Inhaftierung stammt, konnte bisher nicht geklärt werden.
Auch psychisch wirkten sich die Erfahrungen der Verfolgung und Haft auf ihn aus. Mehrmals war August in psychiatrischer Behandlung. Aus seiner Krankenakte geht hervor, dass er ausgeprägte Wahnvorstellungen hatte. Unter anderen hatte er Angst, wieder ins Konzentrationslager gebracht zu werden oder Zuhause mit seiner Familie vergast zu werden.
Scham und Schweigen in der Familie
Mit nur 49 Jahren verstarb August Schröder im Jahr 1962 in der Psychiatrie in Gütersloh an akutem Herzversagen. Bis Weihnachten 2024 war unserer Familie nicht bekannt, dass der eigene Urgroßvater, Großvater und Vater als »Asozialer« in KZ-Haft war. Erst durch einen Online-Familienstammbaum und die Recherche in den Arolsen Arvchives wurde die Geschichte bekannt. Jahrzehntelang galt mein Großvater in mündlichen Erzählungen innerhalb der Familie als jemand, der »das Arbeiten nicht erfunden hat«, der »sein Leben nicht auf die Reihe bekommen hat«.
Warum das so war, hat nach dem Krieg keiner gefragt. Oder wollte es nicht wissen. Dabei hat mein Opa im Gegensatz zu vielen anderen nicht darüber geschwiegen. Er erzählte viel über seine Zeit im Konzentrationslager. Vermutlich war Scham der Grund, weshalb in der Familie niemand über dieses Thema gesprochen hat.
Melanie Schröder
Vernichtungslager dienen den Nationalsozialisten zur systematischen Ermordung von Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und anderen unerwünschten Gruppen. Zwischen 1941 und 1945 errichtet die SS acht Vernichtungslager im besetzten Polen und Belarus. Diese Tötungsstätten sind so angelegt, in ihnen schnell und massenhaft zu morden, ohne zuvor noch die Arbeitskraft der Verschleppten auszubeuten. Von den etwa 6 Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden sterben etwa 2,7 Millionen in den Vernichtungslagern.
Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.
Abkürzung für Konzentrationslager
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Nach 1945 gibt es verschiedene Entschädigungsregelungen für Verfolgte des Nationalsozialismus. In Westdeutschland gilt das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) über Geld- bzw. Rentenleistungen. In der DDR erhalten Überlebende Geld und Sachleistungen von den »Ausschüssen der Opfer des Faschismus«. In Österreich regelt das Opferfürsorgerecht mögliche Ansprüche. In allen drei Staaten bleiben als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« Verfolgte über Jahrzehnte von Entschädigungen ausgeschlossen.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.