Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Heil- und Pflegeanstalt

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

Heimtückegesetz

Im Dezember 1934 erlässt die nationalsozialistische Führung das »Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen«. Mit ihm stellt sie Äußerungen unter Strafe, die »das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigen«. Die Nationalsozialisten nutzen den Tatbestand auch, um Personen, an deren Lebensstil sie Anstoß nehmen, in Gefängnisse und Lager zu verbringen.

Der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) wird 1931 durch den Reichsführer SS Heinrich Himmler zunächst als Nachrichtendienst der SS (Schutzstaffel) gebildet und soll Informationen über politische Gegner/-innen und Oppositionsströmungen innerhalb der Nationalsozialisten sammeln. Ab 1934 wird der SD zum Nachrichtendienst der NSDAP. Er untersteht Reinhard Heydrich, der den SD 1939 im neugebildeten Reichssicherheitshauptamt mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kripo) zusammenlegt.

Himmler-Thierack-Abkommen

Am 18. September 1942 weisen Reichsjustizminister Otto Georg Thierack (1889–1946) und Reichsführer-SS Heinrich Himmler (1900–1945) die Justizbehörden an, »asoziale Elemente« direkt und ohne Verfahren zur »Vernichtung durch Arbeit« in Konzentrationslager zu überstellen. Das Abkommen betrifft unter anderen Sicherungsverwahrte, Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma. Die vorsätzliche Tötung durch schwere Zwangsarbeit wird in dem Abkommen klar formuliert.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Hitlerjugend

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.

Der Bund Deutscher Mädel (BDM) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Mädchen und junge Frauen, der weibliche Zweig der Hitlerjugend. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft im BDM für die 10- bis 17-jährigen Mädchen, die den Nationalsozialisten als »arisch« gelten, verpflichtend.