Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Heil- und Pflegeanstalt

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

Heimtückegesetz

Im Dezember 1934 erlässt die nationalsozialistische Führung das »Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen«. Mit ihm stellt sie Äußerungen unter Strafe, die »das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigen«. Die Nationalsozialisten nutzen den Tatbestand auch, um Personen, an deren Lebensstil sie Anstoß nehmen, in Gefängnisse und Lager zu verbringen.

Himmler-Thierack-Abkommen

Am 18. September 1942 weisen Reichsjustizminister Otto Georg Thierack (1889–1946) und Reichsführer-SS Heinrich Himmler (1900–1945) die Justizbehörden an, »asoziale Elemente« direkt und ohne Verfahren zur »Vernichtung durch Arbeit« in Konzentrationslager zu überstellen. Das Abkommen betrifft unter anderen Sicherungsverwahrte, Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma. Die vorsätzliche Tötung durch schwere Zwangsarbeit wird in dem Abkommen klar formuliert.

Hitlerjugend

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.