Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Polenstrafrechtsverordnung

Die deutsche Gewaltherrschaft in den besetzten Gebieten beruht neben unmittelbarem Terror auch auf Justizunrecht. In Polen verschärft der Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der deutschen Polizei 1941 massiv die Strafen. Mit der Polenstrafrechtsverordnung drohen Lager und Todesstrafe schon für kleine Vergehen. Darunter fällt Alltägliches wie Fahrradfahren oder Gaststättenbesuche. Das rassistische Sonderstrafrecht trifft auch die polnischen Zwangsarbeiter/-innen im Reichsgebiet.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Die deutsche Gewaltherrschaft in den besetzten Gebieten beruht neben unmittelbarem Terror auch auf Justizunrecht. In Polen verschärft der Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der deutschen Polizei 1941 massiv die Strafen. Mit der Polenstrafrechtsverordnung drohen Lager und Todesstrafe schon für kleine Vergehen. Darunter fällt Alltägliches wie Fahrradfahren oder Gaststättenbesuche. Das rassistische Sonderstrafrecht trifft auch die polnischen Zwangsarbeiter/-innen im Reichsgebiet.

Polizeiliche planmäßige Überwachung

Diese Form der Überwachung ermöglicht der Kriminalpolizei, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu kontrollieren und strenge Auflagen zu verhängen. Betroffen sind vor allem als »Berufsverbrecher« bezeichnete Personen, Prostituierte, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Oft müssen die Betroffenen nachts zu Hause bleiben, sind verpflichtet, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden, oder dürfen ihren Wohnort nur mit Genehmigung verlassen. Die Betroffenen können nicht gegen diese Auflagen vorgehen.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.