Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Rassenhygiene

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Rassenhygieniker

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Rassenhygienisch

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Rassenhygienische Forschungsstelle (RHF)

1936 nimmt die »Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle« des Reichsgesundheitsamtes ihre Arbeit auf. In Zusammenarbeit mit der Polizei erfassen und begutachten der Rassentheoretiker Robert Ritter (1901–1951) und seine Mitarbeiter/-innen über 23.000 Sinti und Roma. Ab 1941 führt Ritter zudem Zwangsuntersuchungen an Häftlingen in »Jugendschutzlagern« durch. Auf Grundlage der Gutachten entscheiden die Nationalsozialisten über Leben und Tod der Betroffenen.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentrale Gesundheitsbehörde beteiligt sich das Reichsgesundheitsamt an einer Reihe von Verbrechen: mit Gutachten für Zwangssterilisationen oder medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern. Der Präsident des Amtes, Hans Reiter (1881–1969), verbreitet die nationalsozialistische Rassenideologie. Er greift dazu auf ein Netz an Gesundheitsämtern zurück, die ab 1934 in jedem Ort eingerichtet werden. Auch die Rassenhygienische Forschungsstelle ist ihm unterstellt.

Im Nationalsozialismus überwacht die Polizei auch Jugendliche. Nach Kriegsbeginn errichtet sie zwei KZ-ähnliche »Jugend­schutzlager«: Für männliche Jugendliche das KZ Moringen, für Mädchen und junge Frauen das KZ Uckermark. Auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden Minderjährige zwischen 13 und 21 Jahren, denen Fürsorge und Polizei »widerspenstiges« oder »sittlich verkommenes« Verhalten vorwerfen. Sie werden meist als angeblich »asozial« inhaftiert, viele aber auch aus politischen Gründen.

Reichsgesundheitsamt

Als zentrale Gesundheitsbehörde beteiligt sich das Reichsgesundheitsamt an einer Reihe von Verbrechen: mit Gutachten für Zwangssterilisationen oder medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern. Der Präsident des Amtes, Hans Reiter (1881–1969), verbreitet die nationalsozialistische Rassenideologie. Er greift dazu auf ein Netz an Gesundheitsämtern zurück, die ab 1934 in jedem Ort eingerichtet werden. Auch die Rassenhygienische Forschungsstelle ist ihm unterstellt.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentrale Gesundheitsbehörde beteiligt sich das Reichsgesundheitsamt an einer Reihe von Verbrechen: mit Gutachten für Zwangssterilisationen oder medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern. Der Präsident des Amtes, Hans Reiter (1881–1969), verbreitet die nationalsozialistische Rassenideologie. Er greift dazu auf ein Netz an Gesundheitsämtern zurück, die ab 1934 in jedem Ort eingerichtet werden. Auch die Rassenhygienische Forschungsstelle ist ihm unterstellt.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) 

Im Sommer 1937 wird das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) in Berlin als Zentrale der Kriminalpolizei für das gesamte Deutsche Reich – und später auch für die besetzten Länder – gebildet. Die Polizeidienststellen müssen die Anordnungen zur »polizeilichen Vorbeugungshaft« dem RKPA zur Bestätigung vorlegen. Dieses benennt den Haftort, in der Regel ein Konzentrationslager. Das RKPA untersteht ab 1939 als eigene Abteilung dem Reichssicherheitshauptamt.

Kurz nach ihrer Machtübernahme 1933 führen die Nationalsozialisten die »Vorbeugungshaft« als Instrument der »Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« ein. Die Kriminalpolizei wird damit ermächtigt, mehrfach vorbestrafte Personen erneut festzunehmen und auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager zu überstellen. Mit einem Erlass vom Dezember 1937 geraten auch Personen ins Visier, denen »verbrecherische« oder »asoziale« Neigungen unterstellt wurden. Richterliche Überprüfungen gibt es nicht.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Reichssicherheitshauptamt (RSHA)

Im September 1939 wird das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Leitung des SS-Führers Reinhard Heydrich gegründet. Es ist das der SS unterstehende zentrale Amt für alle polizeilichen Aufgaben und sicherheitspolitischen Belange des Staates. Mit unbegrenzten Vollmachten ausgestattet, wird dort unter anderem über Einweisungen in Konzentrationslager entschieden. Die im gesamten Reich verteilten (Leit-)Stellen der Staatspolizei wie der Kriminalpolizei unterstehen dem Reichssicherheitshauptamt.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Im September 1939 wird das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Leitung des SS-Führers Reinhard Heydrich gegründet. Es ist das der SS unterstehende zentrale Amt für alle polizeilichen Aufgaben und sicherheitspolitischen Belange des Staates. Mit unbegrenzten Vollmachten ausgestattet, wird dort unter anderem über Einweisungen in Konzentrationslager entschieden. Die im gesamten Reich verteilten (Leit-)Stellen der Staatspolizei wie der Kriminalpolizei unterstehen dem Reichssicherheitshauptamt.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Reichstagsbrandverordnung

Am Abend des 27. Februar 1933 steht der Reichstag in Flammen. Die Nationalsozialisten bezichtigen die Kommunist/-innen der Brandstiftung. Tags darauf erlässt Reichspräsident von Hindenburg (1847–1934) die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«. Diese hebelt die Grundrechte der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit aus. Unmittelbar danach verschleppen Polizei und SA zehntausende KPD-Mitglieder und andere politische Gegner/-innen in Gefängnisse und »wilde« Konzentrationslager.

Die Sturmabteilung ist der auf Adolf Hitler eingeschworene Wehrverband der NSDAP. Die SA schürt Antisemitismus und greift politische Gegner/-innen an. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler dient die SA in Preußen als »Hilfspolizei«, verhaftet und quält Menschen, oft in »wilden« Lagern. 1934 gehören ihr etwa vier Millionen Männer an.  Den Versuch der SA-Führung, aus ihr eine allumfassende Parteimiliz zu formen, beantwortet Hitler mit ihrer Entmachtung.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.