Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Wanderhof

Menschen, die keine feste Wohnung haben und von Ort zu Ort ziehen, werden »Wanderer« genannt. Sie arbeiten im Sommer oftmals in der Landwirtschaft und überwintern in »Wanderhöfen«. Im Nationalsozialismus weist die Fürsorge Menschen dort unter Zwang ein und verpflichtet sie zu arbeiten. Die dort eingesperrten Personen sehen die Nationalsozialisten als »arbeitsscheu« und »minderwertig« an. Ihnen drohen Zwangssterilisation und Konzentrationslager.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.

Wehrmacht

Das deutsche Militär heißt ab 1935 Wehrmacht. Bis 1945 schwören insgesamt 17 Millionen Soldaten ihren unbedingten Gehorsam auf die Person Adolf Hitlers. Die Wehrmacht überfällt und besetzt fast alle Länder Europas und verübt zahlreiche Kriegsverbrechen: Sie brennt ganze Orte nieder und führt im Osten einen Vernichtungskrieg gegen Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma sowie die weitere Bevölkerung. Erst in den 1990er Jahren findet eine kontroverse Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Wehrmacht statt.

Das deutsche Militär heißt ab 1935 Wehrmacht. Bis 1945 schwören insgesamt 17 Millionen Soldaten ihren unbedingten Gehorsam auf die Person Adolf Hitlers. Die Wehrmacht überfällt und besetzt fast alle Länder Europas und verübt zahlreiche Kriegsverbrechen: Sie brennt ganze Orte nieder und führt im Osten einen Vernichtungskrieg gegen Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma sowie die weitere Bevölkerung. Erst in den 1990er Jahren findet eine kontroverse Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Wehrmacht statt.

Weibliche Kriminalpolizei

Die Weibliche Kriminalpolizei ist ein gesonderter Teil der Kripo. Sie ist damit beauftragt, Straftaten zu verfolgen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Ihnen gegenüber sollen die Beamtinnen sowohl eine fürsorgerische als auch eine polizeiliche Funktion übernehmen. In der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt die Weibliche Kriminalpolizei unangepasste Jugendliche und Frauen, die sie der Prostitution verdächtigen. Als Terrorinstrument unterstehen ihr die Jugend-Konzentrationslager.

Die Weibliche Kriminalpolizei ist ein gesonderter Teil der Kripo. Sie ist damit beauftragt, Straftaten zu verfolgen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Ihnen gegenüber sollen die Beamtinnen sowohl eine fürsorgerische als auch eine polizeiliche Funktion übernehmen. In der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt die Weibliche Kriminalpolizei unangepasste Jugendliche und Frauen, die sie der Prostitution verdächtigen. Als Terrorinstrument unterstehen ihr die Jugend-Konzentrationslager.

Die Kriminalpolizei (»Kri­po«), ein regulärer Zweig der Polizeiarbeit für die Verfolgung von Straftaten, ist im Nationalsozialismus neben anderen Aufgaben für die Kontrolle und Verfolgung »Gemeinschaftsfremder« zuständig.  Als »Berufsverbrecher« oder »Asoziale« bezeichnete Personen werden von ihr planmäßig überwacht und zeitlich unbeschränkt in Haft genommen.
Die Beurteilung, was als »asoziales Verhalten« gilt, bleibt den Polizisten überlassen – kleinste Verhaltensauffälligkeiten können zur Inhaftierung führen.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Winkel

(grüner Win­kel, schwarzer Win­kel)

In den Konzentrationslagern beraubt die SS die Häftlinge ihrer Namen und vergibt Nummern. Neben der Nummer müssen die Häftlinge unterschiedlich farbige Win­kel an ihrer Kleidung tragen. Die Win­kel verweisen auf den Grund der Haft. Die SS schafft damit auch eine Hierarchie der Gefangenen. Die Farbe des Win­kels hat Einfluss auf die Behandlung im Lager. Personen, die den schwarzen Win­kel tragen, gelten als »asozial«, Menschen mit dem grünen Win­kel als »Berufsverbrecher«.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Wohlfahrtsamt

Die Wohlfahrtsämter sollen Arbeitslose seit den 1920er Jahren mit Geld unterstützen. Diese müssen bei den dortigen Beamt/-innen um Hilfszahlungen bitten. Sie haben nicht wie bei einer Versicherung einen Anspruch auf bestimmte Beträge. Von diesen Hilfen schließen die Nationalsozialisten verschiedene Personengruppen ganz aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Die »Volks­gemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.