Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Jugendamt

Das Jugend­amt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge und hat den Auftrag, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen. Allerdings wählen die Nationalsozialisten genau aus, wen sie unterstützen. Um an die nötigen Informationen über die Familien zu gelangen, arbeitet das Jugend­amt eng mit dem Wohlfahrtsamt und den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zusammen. Wenn Kinder und Jugendliche den Behörden auffallen, kann das Jugend­amt Fürsorgeerziehung beantragen.

Die Wohlfahrtsämter sollen Arbeitslose seit den 1920er Jahren mit Geld unterstützen. Diese müssen bei den dortigen Beamt/-innen um Hilfszahlungen bitten. Sie haben nicht wie bei einer Versicherung einen Anspruch auf bestimmte Beträge. Von diesen Hilfen schließen die Nationalsozialisten verschiedene Personengruppen ganz aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Das Jugendamt kann Jugendliche aus ihren Familien heraus in Fürsorgeerziehung nehmen. Diesen Schritt begründet es meist mit dem Verhalten der jungen Menschen. Sie werden in Heime gesteckt, nachdem sie zum Beispiel von zuhause weggelaufen waren. Nach Gründen fragen die nationalsozialistischen Jugendämter nicht. Sie verlangen gehorsame Jugendliche. Alle anderen verdächtigen sie, »unerziehbar« zu sein. Ihnen drohen Zwangssterilisation, Psychiatrie und Jugendkonzentrationslager.

Jugendschutzlager

Im Nationalsozialismus überwacht die Polizei auch Jugendliche. Nach Kriegsbeginn errichtet sie zwei KZ-ähnliche »Jugend­schutzlager«: Für männliche Jugendliche das KZ Moringen, für Mädchen und junge Frauen das KZ Uckermark. Auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden Minderjährige zwischen 13 und 21 Jahren, denen Fürsorge und Polizei »widerspenstiges« oder »sittlich verkommenes« Verhalten vorwerfen. Sie werden meist als angeblich »asozial« inhaftiert, viele aber auch aus politischen Gründen.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Jugendwerkhof

Zwischen 1949 und 1989 gehen die Behörden der DDR scharf gegen abweichendes Verhalten von Jugendlichen vor. Sie weisen sie in Erziehungsheime – wie die Jugendwerkhöfe – ein: Schon »Schulbummelei« kann dafür ausreichen. Die Minderjährigen sollen durch schwere körperliche Arbeit umerzogen werden. Sie ähneln den schon lange existierenden Arbeitshäusern.

In Heime kommen Jugendliche, die keine sorgende Familie haben oder ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Die Nationalsozialisten greifen dafür auf Einrichtungen zurück, die meist von den Kirchen betrieben werden. Das Heimpersonal ist häufig gewalttätig und soll überdies die Jugendlichen bewerten: Wenn sie als »unerziehbar« eingestuft werden, droht ihnen die Zwangssterilisation. Außerdem werden einige in Jugendkonzentrationslager eingewiesen oder in Kliniken ermordet.