Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Außenlager

In fast allen Konzentrationslagern werden insbesondere ab 1942 sogenannte Außen­lager eingerichtet. Die dort inhaftierten KZ-Häftlinge müssen Zwangsarbeit leisten. Die Lebensbedingungen sind dabei ebenso unmenschlich wie in den Hauptlagern. Insgesamt entstehen mehr als 1.000 Außen­lager im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten.

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Berufsverbrecher

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Kurz nach ihrer Machtübernahme 1933 führen die Nationalsozialisten die »Vorbeugungshaft« als Instrument der »Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« ein. Die Kriminalpolizei wird damit ermächtigt, mehrfach vorbestrafte Personen erneut festzunehmen und auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager zu überstellen. Mit einem Erlass vom Dezember 1937 geraten auch Personen ins Visier, denen »verbrecherische« oder »asoziale« Neigungen unterstellt wurden. Richterliche Überprüfungen gibt es nicht.

Bettlerrazzia

Im September 1933 durchsuchen Polizei und SA ohne vorherige Ankündigung Nachtasyle, Kneipen und Straßen im gesamten Deutschen Reich. Bei dieser »Bettler­razzia« handelt es sich um die erste zentrale Verhaftungswelle gegen Wohnungslose. Die Festgenommenen kommen meist nach sechswöchiger Haft frei. Manche werden im Anschluss in Arbeitshäuser, geschlossene Fürsorgeanstalten und Konzentrationslager verbracht.

Die Sturmabteilung ist der auf Adolf Hitler eingeschworene Wehrverband der NSDAP. Die SA schürt Antisemitismus und greift politische Gegner/-innen an. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler dient die SA in Preußen als »Hilfspolizei«, verhaftet und quält Menschen, oft in »wilden« Lagern. 1934 gehören ihr etwa vier Millionen Männer an.  Den Versuch der SA-Führung, aus ihr eine allumfassende Parteimiliz zu formen, beantwortet Hitler mit ihrer Entmachtung.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Bund Deutscher Mädel

Der Bund Deutscher Mädel (BDM) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Mädchen und junge Frauen, der weibliche Zweig der Hitlerjugend. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft im BDM für die 10- bis 17-jährigen Mädchen, die den Nationalsozialisten als »arisch« gelten, verpflichtend.

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.

Der Bund Deutscher Mädel (BDM) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Mädchen und junge Frauen, der weibliche Zweig der Hitlerjugend. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft im BDM für die 10- bis 17-jährigen Mädchen, die den Nationalsozialisten als »arisch« gelten, verpflichtend.

Bundesentschädigungsgesetz

Auf der Grundlage des Bundes­entschädigungsgesetzes (BEG) können Verfolgte des Nationalsozialismus von 1953 bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle »Entschädigungen« beantragen. Antragsberechtigt sind Personen, die aus »politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen« verfolgt wurden. Viele Verfolgte sind jedoch davon ausgeschlossen – darunter Homosexuelle, Zwangsarbeiter/-innen, Roma und Sinti, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Nach 1945 gibt es verschiedene Ent­schädigungsregelungen für Verfolgte des Nationalsozialismus. In Westdeutschland gilt das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) über Geld- bzw. Rentenleistungen. In der DDR erhalten Überlebende Geld und Sachleistungen von den »Ausschüssen der Opfer des Faschismus«. In Österreich regelt das Opferfürsorgerecht mögliche Ansprüche. In allen drei Staaten bleiben als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« Verfolgte über Jahrzehnte von Ent­schädigungen ausgeschlossen.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Dachauer Prozesse

Zwischen 1945 und 1948 führt die US-Armee in ihrer Besatzungszone 489 Gerichtsprozesse durch. In diesen »Dachauer­ Prozessen« werden insgesamt 1.672 Personen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. In den sechs Hauptprozessen müssen sich Angehörige des Lagerpersonals, aber auch Funktionshäftlinge mehrerer Konzentrationslager, darunter auch Flossenbürg, verantworten. Das Gericht verhängt 426 Todesurteile, die später größtenteils in Haftstrafen umgewandelt werden.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktions­häftlinge als gewalttätig und grausam.

dezentrale Euthanasie

Nach dem offiziellen Abbruch der »Aktion T4« im Sommer 1941 setzen Ärzte das Mordprogramm im Rahmen der »dezentralen Euthanasie« fort. Durch Nahrungsentzug, Medikamente und gezielte Tötungen kommen bis zum Kriegsende 1945 etwa 130.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder vermeintlich »Erbbelastete« in Heil- und Pflegeanstalten auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu Tode.

Als »Euthanasie« (altgriechisch: schöner Tod) bezeichnen die Nationalsozialisten den Massenmord an Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Im Rahmen der »Aktion T4« töten Ärzte und Pflegepersonal 1940/41 über 70.000 Patient/-innen aus Heil- und Pflegeanstalten. Nach Protesten der Bevölkerung wird das Programm offiziell abgebrochen, heimlich aber fortgeführt. Insgesamt werden bis 1945 europaweit etwa 300.000 Patient/-innen in Tötungsanstalten, durch Medikamente oder gezieltes Verhungern ermordet.

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

Entschädigung

Nach 1945 gibt es verschiedene Ent­schädigungsregelungen für Verfolgte des Nationalsozialismus. In Westdeutschland gilt das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) über Geld- bzw. Rentenleistungen. In der DDR erhalten Überlebende Geld und Sachleistungen von den »Ausschüssen der Opfer des Faschismus«. In Österreich regelt das Opferfürsorgerecht mögliche Ansprüche. In allen drei Staaten bleiben als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« Verfolgte über Jahrzehnte von Ent­schädigungen ausgeschlossen.

Auf der Grundlage des Bundes­entschädigungsgesetzes (BEG) können Verfolgte des Nationalsozialismus von 1953 bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle »Entschädigungen« beantragen. Antragsberechtigt sind Personen, die aus »politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen« verfolgt wurden. Viele Verfolgte sind jedoch davon ausgeschlossen – darunter Homosexuelle, Zwangsarbeiter/-innen, Roma und Sinti, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Erb- und lebensgeschichtlicher Fragebogen

Die Nationalsozialisten sind bemüht, zu möglichst vielen Menschen und deren Familien Informationen zu sammeln. Dafür werden einheitliche Fragebögen genutzt. NS-Mediziner wollen so feststellen, wer Straftaten begeht und welche Eigenschaften die Kinder der Untersuchten haben werden. Verhalten gilt als vererbbar. Diese Fragebögen dienen als Grundlage dafür, Personen in Konzentrationslager einzuweisen oder sie zwangsweise zu sterilisieren.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Erbgesundheitsgericht

Erbgesundheitsgerichte entscheiden seit 1934 darüber, wem die Möglichkeit genommen werden soll, Kinder zu bekommen. Das Vorschlagsrecht für diese Zwangssterilisationen liegt bei Ärzt/-innen, Fürsorger/-innen und Anstaltsleitungen. Die Gerichte legen dann fest, wer »erbkrank« ist und fällen die Urteile, häufig mit einer Gruppenzugehörigkeit, einer Behinderung oder dem Verhalten der Betroffenen begründet. Deren Rechte missachten die Verfahren. Für fast 400.000 Menschen enden sie mit der Unfruchtbarmachung.

Erbgesundheitsgerichte entscheiden seit 1934 darüber, wem die Möglichkeit genommen werden soll, Kinder zu bekommen. Das Vorschlagsrecht für diese Zwangssterilisationen liegt bei Ärzt/-innen, Fürsorger/-innen und Anstaltsleitungen. Die Gerichte legen dann fest, wer »erbkrank« ist und fällen die Urteile, häufig mit einer Gruppenzugehörigkeit, einer Behinderung oder dem Verhalten der Betroffenen begründet. Deren Rechte missachten die Verfahren. Für fast 400.000 Menschen enden sie mit der Unfruchtbarmachung.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.