Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

Alle A B D E F G H I J K M N P R S V W Z
Es gibt 77 Ergebnisse für deine Suche.

Außenlager

In fast allen Konzentrationslagern werden insbesondere ab 1942 sogenannte Außen­lager eingerichtet. Die dort inhaftierten KZ-Häftlinge müssen Zwangsarbeit leisten. Die Lebensbedingungen sind dabei ebenso unmenschlich wie in den Hauptlagern. Insgesamt entstehen mehr als 1.000 Außen­lager im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten.

Berufsverbrecher

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Bettlerrazzia

Im September 1933 durchsuchen Polizei und SA ohne vorherige Ankündigung Nachtasyle, Kneipen und Straßen im gesamten Deutschen Reich. Bei dieser »Bettler­razzia« handelt es sich um die erste zentrale Verhaftungswelle gegen Wohnungslose. Die Festgenommenen kommen meist nach sechswöchiger Haft frei. Manche werden im Anschluss in Arbeitshäuser, geschlossene Fürsorgeanstalten und Konzentrationslager verbracht.

Bund Deutscher Mädel

Der Bund Deutscher Mädel (BDM) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Mädchen und junge Frauen, der weibliche Zweig der Hitlerjugend. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten. Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft im BDM für die 10- bis 17-jährigen Mädchen, die den Nationalsozialisten als »arisch« gelten, verpflichtend.

Bundesentschädigungsgesetz

Auf der Grundlage des Bundes­entschädigungsgesetzes (BEG) können Verfolgte des Nationalsozialismus von 1953 bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle »Entschädigungen« beantragen. Antragsberechtigt sind Personen, die aus »politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen« verfolgt wurden. Viele Verfolgte sind jedoch davon ausgeschlossen – darunter Homosexuelle, Zwangsarbeiter/-innen, Roma und Sinti, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.

Dachauer Prozesse

Zwischen 1945 und 1948 führt die US-Armee in ihrer Besatzungszone 489 Gerichtsprozesse durch. In diesen »Dachauer­ Prozessen« werden insgesamt 1.672 Personen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. In den sechs Hauptprozessen müssen sich Angehörige des Lagerpersonals, aber auch Funktionshäftlinge mehrerer Konzentrationslager, darunter auch Flossenbürg, verantworten. Das Gericht verhängt 426 Todesurteile, die später größtenteils in Haftstrafen umgewandelt werden.

dezentrale Euthanasie

Nach dem offiziellen Abbruch der »Aktion T4« im Sommer 1941 setzen Ärzte das Mordprogramm im Rahmen der »dezentralen Euthanasie« fort. Durch Nahrungsentzug, Medikamente und gezielte Tötungen kommen bis zum Kriegsende 1945 etwa 130.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder vermeintlich »Erbbelastete« in Heil- und Pflegeanstalten auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu Tode.

Entschädigung

Nach 1945 gibt es verschiedene Ent­schädigungsregelungen für Verfolgte des Nationalsozialismus. In Westdeutschland gilt das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) über Geld- bzw. Rentenleistungen. In der DDR erhalten Überlebende Geld und Sachleistungen von den »Ausschüssen der Opfer des Faschismus«. In Österreich regelt das Opferfürsorgerecht mögliche Ansprüche. In allen drei Staaten bleiben als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« Verfolgte über Jahrzehnte von Ent­schädigungen ausgeschlossen.

Erb- und lebensgeschichtlicher Fragebogen

Die Nationalsozialisten sind bemüht, zu möglichst vielen Menschen und deren Familien Informationen zu sammeln. Dafür werden einheitliche Fragebögen genutzt. NS-Mediziner wollen so feststellen, wer Straftaten begeht und welche Eigenschaften die Kinder der Untersuchten haben werden. Verhalten gilt als vererbbar. Diese Fragebögen dienen als Grundlage dafür, Personen in Konzentrationslager einzuweisen oder sie zwangsweise zu sterilisieren.

Erbgesundheitsgericht

Erbgesundheitsgerichte entscheiden seit 1934 darüber, wem die Möglichkeit genommen werden soll, Kinder zu bekommen. Das Vorschlagsrecht für diese Zwangssterilisationen liegt bei Ärzt/-innen, Fürsorger/-innen und Anstaltsleitungen. Die Gerichte legen dann fest, wer »erbkrank« ist und fällen die Urteile, häufig mit einer Gruppenzugehörigkeit, einer Behinderung oder dem Verhalten der Betroffenen begründet. Deren Rechte missachten die Verfahren. Für fast 400.000 Menschen enden sie mit der Unfruchtbarmachung.