Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.
Erziehungsheim
In Heime kommen Jugendliche, die keine sorgende Familie haben oder ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Die Nationalsozialisten greifen dafür auf Einrichtungen zurück, die meist von den Kirchen betrieben werden. Das Heimpersonal ist häufig gewalttätig und soll überdies die Jugendlichen bewerten: Wenn sie als »unerziehbar« eingestuft werden, droht ihnen die Zwangssterilisation. Außerdem werden einige in Jugendkonzentrationslager eingewiesen oder in Kliniken ermordet.
In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.
Euthanasie
Als »Euthanasie« (altgriechisch: schöner Tod) bezeichnen die Nationalsozialisten den Massenmord an Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Im Rahmen der »Aktion T4« töten Ärzte und Pflegepersonal 1940/41 über 70.000 Patient/-innen aus Heil- und Pflegeanstalten. Nach Protesten der Bevölkerung wird das Programm offiziell abgebrochen, heimlich aber fortgeführt. Insgesamt werden bis 1945 europaweit etwa 300.000 Patient/-innen in Tötungsanstalten, durch Medikamente oder gezieltes Verhungern ermordet.
Als »Euthanasie« (altgriechisch: schöner Tod) bezeichnen die Nationalsozialisten den Massenmord an Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Im Rahmen der »Aktion T4« töten Ärzte und Pflegepersonal 1940/41 über 70.000 Patient/-innen aus Heil- und Pflegeanstalten. Nach Protesten der Bevölkerung wird das Programm offiziell abgebrochen, heimlich aber fortgeführt. Insgesamt werden bis 1945 europaweit etwa 300.000 Patient/-innen in Tötungsanstalten, durch Medikamente oder gezieltes Verhungern ermordet.
»Heil- und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.
Funktionshäftling
In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.
Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.
Fürsorgeanstalt
Als Fürsorgeanstalten bezeichnen die nationalsozialistischen Wohlfahrtsämter vor allem Wanderhöfe und Arbeitshäuser. Sie dienen im Deutschen Reich als Haftstätten mit Arbeitszwang unter anderem für Personen, denen Landstreicherei, Bettelei, Prostitution oder Obdachlosigkeit vorgeworfen wird. Die Nationalsozialisten sperren ab 1933 zunächst Tausende in solche Anstalten ein. Bald darauf gehen sie verstärkt dazu über, Personengruppen, die sie als »Asoziale« bezeichnen, in Konzentrationslager zu verschleppen.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
Fürsorge
Unter Fürsorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Fürsorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.
Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
Die »Volksgemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.
Unter Fürsorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Fürsorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.
Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.
Fürsorgeerziehung
Das Jugendamt kann Jugendliche aus ihren Familien heraus in Fürsorgeerziehung nehmen. Diesen Schritt begründet es meist mit dem Verhalten der jungen Menschen. Sie werden in Heime gesteckt, nachdem sie zum Beispiel von zuhause weggelaufen waren. Nach Gründen fragen die nationalsozialistischen Jugendämter nicht. Sie verlangen gehorsame Jugendliche. Alle anderen verdächtigen sie, »unerziehbar« zu sein. Ihnen drohen Zwangssterilisation, Psychiatrie und Jugendkonzentrationslager.
In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.
Das Jugendamt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge und hat den Auftrag, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen. Allerdings wählen die Nationalsozialisten genau aus, wen sie unterstützen. Um an die nötigen Informationen über die Familien zu gelangen, arbeitet das Jugendamt eng mit dem Wohlfahrtsamt und den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zusammen. Wenn Kinder und Jugendliche den Behörden auffallen, kann das Jugendamt Fürsorgeerziehung beantragen.
Unter Fürsorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Fürsorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.
Fürsorgeheim
In Heime kommen Jugendliche, die keine sorgende Familie haben oder ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Die Nationalsozialisten greifen dafür auf Einrichtungen zurück, die meist von den Kirchen betrieben werden. Das Heimpersonal ist häufig gewalttätig und soll überdies die Jugendlichen bewerten: Wenn sie als »unerziehbar« eingestuft werden, droht ihnen die Zwangssterilisation. Außerdem werden einige in Jugendkonzentrationslager eingewiesen oder in Kliniken ermordet.
In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.
Gauleiter
Der Gauleiter ist ein führendes Mitglied der NSDAP und für eine bestimmte Provinz, den sogenannten Gau, verantwortlich. Er hat ursprünglich die Aufgabe, die Aktivitäten der Partei und ihrer Organisationen innerhalb seines Gaus zu organisieren. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bauen die Gauleiter ihren Einflussbereich aus und übernehmen vermehrt auch staatliche Aufgaben.
Der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) wird 1931 durch den Reichsführer SS Heinrich Himmler zunächst als Nachrichtendienst der SS (Schutzstaffel) gebildet und soll Informationen über politische Gegner/-innen und Oppositionsströmungen innerhalb der Nationalsozialisten sammeln. Ab 1934 wird der SD zum Nachrichtendienst der NSDAP. Er untersteht Reinhard Heydrich, der den SD 1939 im neugebildeten Reichssicherheitshauptamt mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kripo) zusammenlegt.
Der Gauleiter ist ein führendes Mitglied der NSDAP und für eine bestimmte Provinz, den sogenannten Gau, verantwortlich. Er hat ursprünglich die Aufgabe, die Aktivitäten der Partei und ihrer Organisationen innerhalb seines Gaus zu organisieren. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bauen die Gauleiter ihren Einflussbereich aus und übernehmen vermehrt auch staatliche Aufgaben.
Gestapo
Die Nationalsozialisten schaffen die »Geheime Staatspolizei« zur Bekämpfung politischer Gegner/-innen. Auch an der Verfolgung von Minderheiten ist sie maßgeblich beteiligt. Ohne richterliche Prüfung können Beamte Wohnungen durchsuchen, Personen inhaftieren, in Konzentrationslager bringen oder ermorden. Sie erzwingen in Verhören Geständnisse unter Folter. In den besetzten Gebieten sind Gestapobeamte an Massenerschießungen und anderen Verbrechen beteiligt.
Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert.
Gewohnheitsverbrecher
Als »Gewohnheitsverbrecher« gelten seit den 1920er Jahren Personen, die wegen mehrerer Straftaten verurteilt sind. Bereits Ende 1933 nimmt die nationalsozialsozialistische Regierung diese Personengruppe mit einem eigenen Gesetz ins Visier. »Gefährlichen Gewohnheitsverbrechern« spricht die nationalsozialistische Justiz ab, sich bessern zu können, weil sie Kriminalität für vererbbar hält. Gegen diese Menschen ordnen Richter unbefristete »Sicherungsverwahrung« an. Später werden sie häufig auch als »Berufsverbrecher« bezeichnet.
Als »Gewohnheitsverbrecher« gelten seit den 1920er Jahren Personen, die wegen mehrerer Straftaten verurteilt sind. Bereits Ende 1933 nimmt die nationalsozialsozialistische Regierung diese Personengruppe mit einem eigenen Gesetz ins Visier. »Gefährlichen Gewohnheitsverbrechern« spricht die nationalsozialistische Justiz ab, sich bessern zu können, weil sie Kriminalität für vererbbar hält. Gegen diese Menschen ordnen Richter unbefristete »Sicherungsverwahrung« an. Später werden sie häufig auch als »Berufsverbrecher« bezeichnet.
Die Sicherungsverwahrung hält verurteilte Personen über ihre Strafdauer hinaus in Haft. Dieses Instrument führen die Nationalsozialisten 1933 per »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher« ein. Diesen inhaftierten Personen sprechen Richter ab, sich bessern zu können. Sie stützen sich dabei häufig auf kriminalbiologische Vermutungen. Die Justiz übergibt im Jahr 1942 alle Sicherungsverwahrten an die SS. Sie sollen laut Himmler-Thierack-Abkommen in Konzentrationslagern sterben.
Als »Berufsverbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufsverbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.