Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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korrektionelle Nachhaft

Einen Verurteilten nach abgesessener Haftstrafe in eine Arbeitsanstalt einzuweisen, nennt sich »Nachhaft«. Sie trifft diejenigen, die wegen Bettelns, »Landstreicherei« oder Prostitution bestraft werden. Bis zu zwei Jahren müssen sie in Arbeitshäusern Zwangsarbeit leisten. Die Unterbringung solle der Erziehung dienen, deshalb bezeichnet das Preußische Gesetz seit 1794 die »Nachhaft« als »korrektionell«. Erst 1969 untersagt das Bundesverfassungsgericht diese Art von Freiheitsentzug.

Krimineller Lebenslauf

Die Kriminalpolizei erstellt im Rahmen ihrer Ermittlungen in vielen Fällen einen »kriminellen Lebenslauf«. Darin sammelt sie Vorstrafen und Verurteilungen, aber auch Angaben zu den Familien- und Lebensverhältnissen. Am Ende eines solchen Lebenslaufes stehen die Beurteilung der betreffenden Person und die Empfehlung der Polizei, wie mit der Person weiter zu verfahren sei.

Kripo

Die Kriminalpolizei (»Kri­po«), ein regulärer Zweig der Polizeiarbeit für die Verfolgung von Straftaten, ist im Nationalsozialismus neben anderen Aufgaben für die Kontrolle und Verfolgung »Gemeinschaftsfremder« zuständig.  Als »Berufsverbrecher« oder »Asoziale« bezeichnete Personen werden von ihr planmäßig überwacht und zeitlich unbeschränkt in Haft genommen.
Die Beurteilung, was als »asoziales Verhalten« gilt, bleibt den Polizisten überlassen – kleinste Verhaltensauffälligkeiten können zur Inhaftierung führen.

Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

KZ

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

März-Aktion

Am 9. März 1937 verhaftet die Kripo erstmals massenhaft »Berufs- und Gewohnheitsverbrecher sowie gewohnheitsmäßige Sittlichkeitsverbrecher« im gesamten Reichsgebiet. Die Zahl der Festzunehmenden legt Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der Polizei auf 2.000 fest. Sie werden nach ihren Vorstrafen und danach ausgewählt, ob sie eine Arbeit haben. Die Männer sperrt die Kripo in die Konzentrationslager Dachau, Lichtenburg, Sachsenburg sowie Sachsenhausen ein, die Frauen ins KZ Moringen.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Als »Sittlichkeitsverbrecher« werden Personen bezeichnet, die sexuelle Straftaten begehen. Bereits im Strafrecht des Kaiserreichs können »Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit« mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft werden. Die Nationalsozialisten verschärfen das bestehende Strafrecht, indem sie für »Gewohnheitsverbrecher« längere Zuchthausstrafen, unbefristete Sicherungsverwahrung und weitere Maßregeln gesetzlich verankern.

Als »Gewohnheitsverbrecher« gelten seit den 1920er Jahren Personen, die wegen mehrerer Straftaten verurteilt sind. Bereits Ende 1933 nimmt die nationalsozialsozialistische Regierung diese Personengruppe mit einem eigenen Gesetz ins Visier. »Gefährlichen Gewohnheitsverbrechern« spricht die nationalsozialistische Justiz ab, sich bessern zu können, weil sie Kriminalität für vererbbar hält. Gegen diese Menschen ordnen Richter unbefristete »Sicherungsverwahrung« an. Später werden sie häufig auch als »Berufsverbrecher« bezeichnet.

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

Die Kriminalpolizei (»Kri­po«), ein regulärer Zweig der Polizeiarbeit für die Verfolgung von Straftaten, ist im Nationalsozialismus neben anderen Aufgaben für die Kontrolle und Verfolgung »Gemeinschaftsfremder« zuständig.  Als »Berufsverbrecher« oder »Asoziale« bezeichnete Personen werden von ihr planmäßig überwacht und zeitlich unbeschränkt in Haft genommen.
Die Beurteilung, was als »asoziales Verhalten« gilt, bleibt den Polizisten überlassen – kleinste Verhaltensauffälligkeiten können zur Inhaftierung führen.

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) regiert von 1933 bis 1945 das Deutsche Reich. Die Partei gründet sich 1919 in München. Sie ist antisemitisch und völkisch ausgerichtet und strebt eine Diktatur an. Die NSDAP ist auf Adolf Hitler an ihrer Spitze zugeschnitten. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verbietet Hitler 1933 alle anderen Parteien. Der NSDAP gehören 1943 mehr als siebeneinhalb Millionen Personen an.

Der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) wird 1931 durch den Reichsführer SS Heinrich Himmler zunächst als Nachrichtendienst der SS (Schutzstaffel) gebildet und soll Informationen über politische Gegner/-innen und Oppositionsströmungen innerhalb der Nationalsozialisten sammeln. Ab 1934 wird der SD zum Nachrichtendienst der NSDAP. Er untersteht Reinhard Heydrich, der den SD 1939 im neugebildeten Reichssicherheitshauptamt mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kripo) zusammenlegt.

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) regiert von 1933 bis 1945 das Deutsche Reich. Die Partei gründet sich 1919 in München. Sie ist antisemitisch und völkisch ausgerichtet und strebt eine Diktatur an. Die NSDAP ist auf Adolf Hitler an ihrer Spitze zugeschnitten. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verbietet Hitler 1933 alle anderen Parteien. Der NSDAP gehören 1943 mehr als siebeneinhalb Millionen Personen an.

Polenstrafrechtsverordnung

Die deutsche Gewaltherrschaft in den besetzten Gebieten beruht neben unmittelbarem Terror auch auf Justizunrecht. In Polen verschärft der Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der deutschen Polizei 1941 massiv die Strafen. Mit der Polenstrafrechtsverordnung drohen Lager und Todesstrafe schon für kleine Vergehen. Darunter fällt Alltägliches wie Fahrradfahren oder Gaststättenbesuche. Das rassistische Sonderstrafrecht trifft auch die polnischen Zwangsarbeiter/-innen im Reichsgebiet.

Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.

Die deutsche Gewaltherrschaft in den besetzten Gebieten beruht neben unmittelbarem Terror auch auf Justizunrecht. In Polen verschärft der Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der deutschen Polizei 1941 massiv die Strafen. Mit der Polenstrafrechtsverordnung drohen Lager und Todesstrafe schon für kleine Vergehen. Darunter fällt Alltägliches wie Fahrradfahren oder Gaststättenbesuche. Das rassistische Sonderstrafrecht trifft auch die polnischen Zwangsarbeiter/-innen im Reichsgebiet.

Polizeiliche planmäßige Überwachung

Diese Form der Überwachung ermöglicht der Kriminalpolizei, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu kontrollieren und strenge Auflagen zu verhängen. Betroffen sind vor allem als »Berufsverbrecher« bezeichnete Personen, Prostituierte, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Oft müssen die Betroffenen nachts zu Hause bleiben, sind verpflichtet, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden, oder dürfen ihren Wohnort nur mit Genehmigung verlassen. Die Betroffenen können nicht gegen diese Auflagen vorgehen.

Als »Berufs­verbrecher« werden seit den 1920er Jahren Personen bezeichnet, die Straftaten begehen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bereits im November 1933 gehen die Nationalsozialisten entschieden mit einer vorbeugenden Polizeihaft gegen diese Personengruppe vor. Als »Berufs­verbrecher« gilt, wer in fünf Jahren drei Mal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Kriminalpolizei kann damit Betroffene ohne Verdacht in »Vorbeugungshaft« nehmen.

Rassenhygiene

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.

Rassenhygieniker

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.

In der Zeit des Nationalsozialismus sterilisieren Ärzte zwangsweise etwa 400.000 Menschen. Sie sollen keine Kinder bekommen – die Nationalsozialisten gehen davon aus, dass geistige und körperliche Eigenschaften vererbbar seien. Damit gehen sie gegen Menschen vor, die sie als »minderwertig« ansehen. Etwa 5.000 Menschen sterben an den Folgen des medizinischen Eingriffs, andere werden später in Kliniken ermordet, Hundertausende bleiben staatlich organisiert kinderlos.

Menschen werden als »A­soziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.